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Regelwerk, EU 2021, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/377 der Kommission vom 2. März 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 72 vom 03.03.2021 S. 12)



=> 9. ProdSV - Maschinenverordnung // Normenübersicht / Normen zur RL 2006/42/EG - Archiv 06/2017

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG 2, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 7 der Richtlinie 2006/42/EG wird bei einer Maschine, die nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden ist, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten Norm erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.

(2) Mit Schreiben M/396 vom 19. Dezember 2006 richtete die Kommission einen Auftrag (im Folgenden "Auftrag") an das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) zur Ausarbeitung, zur Überarbeitung und zum Abschluss der Arbeiten an harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG, um den Änderungen, die durch diese Richtlinie an der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 vorgenommen wurden, Rechnung zu tragen.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags arbeitete das CEN neue harmonisierte Normen aus: EN ISO 3743-2:2019 über Verfahren für Sonder-Hallräume für kleine, transportable Quellen in Hallfeldern, EN 62841-2-11:2016/A1:2020 über besondere Anforderungen für handgeführte hin- und hergehende Sägen (Stichsägen und Säbelsägen) und EN 62745:2017 über Anforderungen für kabellose Steuerungen an Maschinen.

Zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt haben das CEN und das Cenelec auf der Grundlage des Auftrags außerdem die folgenden bestehenden harmonisierten Normen überarbeitet, deren Referenzen in der Mitteilung 2018/C 092/01 der Kommission 4

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