Beschl. (EU) 2020/1723
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vom Halter oder Fahrer eines Tiertransportfahrzeugs oder eines Tiertransportschiffs am Ort des Eingangs in die Union bereitzustellende Angaben
Artikel 4 Kontrollen von Tiertransportfahrzeugen am Eingangsort in die Union
Artikel 5 Kontrollen von Tiertransportschiffen am Ort des Ausgangs aus der Union
Artikel 6 Kontrollen von Futtermitteltransportfahrzeugen am Ort des Eingangs in die Union
Artikel 7 Anwendbarkeit
Artikel 8 Adressaten
Anhang I Muster der Erklärung, die vom Halter bzw. Fahrer des direkt oder über ein beliebiges Drittland aus Ägypten, Algerien, Israel , Libanon, Libyen, Marokko, Palästina , Syrien, Tunesien und der Türkei kommenden Tiertransportfahrzeugs/Tiertransportschiffs vorzulegen ist