Regelwerk, EU 2020

Beschl. (EU) 2020/1723
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Vom Halter oder Fahrer eines Tiertransportfahrzeugs oder eines Tiertransportschiffs am Ort des Eingangs in die Union bereitzustellende Angaben

Artikel 4 Kontrollen von Tiertransportfahrzeugen am Eingangsort in die Union

Artikel 5 Kontrollen von Tiertransportschiffen am Ort des Ausgangs aus der Union

Artikel 6 Kontrollen von Futtermitteltransportfahrzeugen am Ort des Eingangs in die Union

Artikel 7 Anwendbarkeit

Artikel 8 Adressaten

Anhang I Muster der Erklärung, die vom Halter bzw. Fahrer des direkt oder über ein beliebiges Drittland aus Ägypten, Algerien, Israel , Libanon, Libyen, Marokko, Palästina , Syrien, Tunesien und der Türkei kommenden Tiertransportfahrzeugs/Tiertransportschiffs vorzulegen ist

Anhang II