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Durchführungsverordnung (EU) 2020/1721 der Kommission vom 17. November 2020 zur Festlegung der technischen Eigenschaften der Datensätze der Stichprobenerhebung im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen hinsichtlich "Gesundheit" und "Lebensqualität" gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 386 vom 18.11.2020 S. 9)
s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich Lebensbedingungen zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Eigenschaften des Datensatzes festlegen.
(2) Die Erhebung zur Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen ("EU-SILC-Erhebung") ist ein wichtiges Instrument für die Bereitstellung von Informationen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und der europäischen Säule sozialer Rechte benötigt werden, insbesondere in Bezug auf Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung. Sie liefert außerdem Informationen zur medizinischen Versorgung, zu Gesundheitsfaktoren, zum Gesundheitszustand und zu Behinderung aus dem dreijährlichen Modul "Gesundheit" sowie Daten über Wohlbefinden und soziale und kulturelle Teilhabe aus dem sechsjährlichen Modul "Lebensqualität".
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die technischen Eigenschaften des Datensatzes für das dreijährliche Modul "Gesundheit" und das sechsjährliche Modul "Lebensqualität" im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sind im Anhang aufgeführt und beziehen sich auf:
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 17. November 2020
Technische Merkmale der Variablen | Anhang |
Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable | Modalitäts- code |
Modalitätslabel | Erhebungs- einheit |
Art der Erhebung | Bezugs- zeitraum |
Medizinische Versorgung | ||||||
HS200 | Finanzielle Belastung durch medizinische Versorgung (ohne Arzneimittel) | 1 2 3 |
Große Belastung Gewisse Belastung Überhaupt keine Belastung |
Haushalt | Auskunftsperson des Haushalts | Letzte 12 Monate |
HS200_F | Finanzielle Belastung durch medizinische Versorgung (ohne Arzneimittel)(Kennzeichen) | 1 -1 -2 -7 |
Ausgefüllt Fehlt Nicht zutreffend (kein Haushaltsmitglied benötigte medizinische Versorgung/nahm diese in Anspruch) Nicht zutreffend (gemäß der Umsetzung der "rotierenden Mehrjahresplanung" nicht erhoben) |
|||
HS210 | Finanzielle Belastung durch zahnärztliche Versorgung | 1 2 3 |
Große Belastung Gewisse Belastung Überhaupt keine Belastung |
Haushalt | Auskunftsperson des Haushalts | Letzte 12 Monate |
HS210_F | Finanzielle Belastung durch zahnärztliche Versorgung (Kennzeichen) |
(Stand: 08.04.2021)
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