Regelwerk

Beschl. (EU) 2020/1689
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1. Einleitung

2. Eignung der Massnahme zur Bewältigung relevanter Bedrohungen und grenzübergreifender Auswirkungen.

3. Keine zuständige Behörde hat Massnahmen ergriffen, um der Bedrohung zu begegnen, oder eine oder mehrere der zuständigen Behörden haben Massnahmen ergriffen, die der Bedrohung nicht in angemessener Weise gerecht werden.

4. Wirksamkeit der Massnahme

5. Diese Massnahmen lassen keine Gefahr einer Aufsichtsarbitrage entstehen

6. Die Massnahme der ESMa beeinträchtigt nicht unverhältnismässig die Effizienz der Finanzmärkte, etwa durch Verringerung der Liquidität dieser Märkte oder Schaffung von Unsicherheit für die Marktteilnehmer

7. Konsultation und Unterrichtung

Artikel 1 Begriffsbestimmung

Artikel 2 Vorübergehende zusätzliche Transparenzpflichten

Artikel 3 Ausnahmen

Artikel 4 Inkrafttreten und Geltungsbereich

Anhang

Abbildung 1
Finanzindikatoren

Abbildung 2
Volatilitätsindikatoren

Abbildung 3
EU-Branchenindizes

Abbildung 4
EU-CDS-Spread-Indizes

Abbildung 5
Europäische Aktienindexentwicklung, nach Ländern

Abbildung 6