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Durchführungsverordnung (EU) 2020/1642 der Kommission vom 5. November 2020 zur Spezifizierung der technischen Eigenschaften des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema 2022 "Berufliche Kompetenzen" und für die achtjährlichen Variablen zu "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 370 vom 06.11.2020 S. 9)
s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich Arbeitskräfte zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Eigenschaften des Datensatzes spezifizieren.
(2) Die Kommission sollte die technischen Eigenschaften des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema 2022 "Berufliche Kompetenzen" und für die achtjährlichen Variablen zu "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" im Bereich Arbeitskräfte festlegen.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die technischen Eigenschaften des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema 2022 "Berufliche Kompetenzen" und für die achtjährlichen Variablen zu "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" im Bereich Arbeitskräfte werden im Anhang festgelegt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 5. November 2020
Beschreibung und technisches Format der zu erfassenden Variablen für das Ad-hoc-Thema 2022 "Berufliche Kompetenzen" und für die achtjährlichen Variablen zu "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" im Bereich Arbeitskräfte und die zu verwendende Codierung | Anhang |
Thema | Einzelthema | Kennung der Variable | Be- zeichnung der Variable |
Codes | Kenn- zeichnungen |
Filter | Filter- kenn- zeichnungen |
Mindest- satz an Variablen |
Art der Variable |
3c. Erwerbs- beteiligung |
Berufliche Kompetenzen | DIGITAL | Mit Arbeiten an digitalen Geräten verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit | 1 | Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit | AGE = 15-74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR> REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant | Erfasst |
2 | Die Hälfte der Arbeitszeit oder etwas mehr | ||||||||
3 | Einen Teil der Arbeitszeit | ||||||||
4 | Einen geringen Teil der Arbeitszeit | ||||||||
5 | Keine Arbeitszeit | ||||||||
Leer | Keine Angabe | ||||||||
9 | Entfällt | ||||||||
3c. Erwerbs- beteiligung |
Berufliche Kompetenzen | READING | Mit Lesen arbeitsbezogener Handbücher und technischer Unterlagen verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit | 1 | Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit |
(Stand: 08.04.2021)
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