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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1640 der Kommission vom 12. August 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2022 "Berufliche Kompetenzen" und für die achtjährlichen Variablen zu "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" im Bereich Arbeitskräfte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 370 vom 06.11.2020 S. 1)



s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Arbeitskräfte festlegen.

(2) Die Kommission sollte Anzahl und Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema "Berufliche Kompetenzen" und für die achtjährlichen Variablen für das Einzelthema "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" im Bereich Arbeitskräfte festlegen.

(3) Die Anzahl der zu erfassenden Variablen sollte die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 erfasste Anzahl von Variablen für den Bereich Arbeitskräfte nicht um mehr als 5 % übersteigen

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2022 "Berufliche Kompetenzen" und für die achtjährlichen Variablen zu "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" im Bereich "Arbeitskräfte" sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. August 2020

1) ABl. L 261I vom 14.10.2019 S. 1.

.

Anzahl und Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2022 "Berufliche Kompetenzen" und für die achtjährlichen Variablen zu "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" im Bereich Arbeitskräfte Anhang


Thema Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable
03c. Erwerbsbeteiligung -11 erfasste Variablen (11 mit Bezug zu einem Ad-hoc-Thema) Berufliche Kompetenzen DIGITAL Mit Arbeiten an digitalen Geräten verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
READING Mit Lesen arbeitsbezogener Handbücher und technischer Unterlagen verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
CALCULATE Mit relativ komplexen Berechnungen verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
PHYSICAL Mit schwerer körperlicher Arbeit verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
DEXTERITY Mit Fingerfertigkeit erfordernden Aufgaben verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
COMMINT Mit Interaktion mit Personen derselben Firma oder Organisation verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
COMMEXT Mit Interaktion mit Personen außerhalb der Firma oder Organisation verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
GUIDANCE Mit Beratung sowie Aus- oder Weiterbildung anderer Personen verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
JOBAUTON Grad der Autonomie in Bezug auf die Aufgaben in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
REPETITIVE Repetitiver Charakter der Aufgaben in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit
PROCEDURE Anhand strikter Verfahren präzise beschriebene Aufgaben in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit

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