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Beschluss (GASP) 2020/1516 des Rates vom 19. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
(ABl. L 348 vom 20.10.2020 S. 15)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 20. September 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1693 1 erlassen.
(2) Die restriktiven Maßnahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2021 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 6 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 erhält folgende Fassung:
"(5) Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 genannten Maßnahmen gelten bis zum 31. Oktober 2021."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 19. Oktober 2020.
ENDE |
(Stand: 05.04.2021)
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