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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1308 der Kommission vom 21. September 2020 zur Feststellung der Gleichwertigkeit des für zentrale Gegenparteien im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geltenden Rechtsrahmens gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates für einen begrenzten Zeitraum
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 6539)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 306 vom 21.09.2020 S. 1)
Hinweis: s Liste - zur Ergänzung/Verlängerung /Festlegung und über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens der VO 648/2012 ...
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 29. März 2017 teilte das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden "Vereinigtes Königreich") seine Absicht mit, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der Union auszutreten. Am 17. Oktober 2019 erzielten die Union und das Vereinigte Königreich eine Einigung über das Austrittsabkommen 2 mit einem überarbeiteten Protokoll zu Irland und Nordirland und einer überarbeiteten Politischen Erklärung 3 . Gemäß diesem Abkommen und nach seiner Ratifizierung durch das Unterhaus des Vereinigten Königreichs, seiner Annahme durch das Europäische Parlament und seinem Abschluss durch den Rat wurde das Vereinigte Königreich am 1. Februar 2020 zu einem Drittland, und das Unionsrecht wird ab dem 31. Dezember 2020 keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet finden.
(2) Wie bereits in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Bereit für Veränderungen - Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich" vom 9. Juli 2020 4 angekündigt, hat die Kommission auf der Grundlage einer mit der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss und den Europäischen Aufsichtsbehörden durchgeführten Analyse ermittelt, dass im Bereich des Clearings von Derivaten durch im Vereinigten Königreich niedergelassene zentrale Gegenparteien (im Folgenden "CCPs") Risiken für die Finanzstabilität entstehen könnten. Um den in der Union niedergelassenen Clearingmitgliedern Zeit zu geben, ihre Exponierung gegenüber der Marktinfrastruktur des Vereinigten Königreichs zu verringern sowie den in der Union niedergelassenen CCPs Zeit zu geben, ihre Kapazitäten zum Clearing relevanter Geschäfte weiter auszubauen, und um den möglichen Risiken für die Finanzstabilität zu begegnen, ist es gerechtfertigt, einen Gleichwertigkeitsbeschluss für das Vereinigte Königreich in diesem Bereich zu erlassen.
(3) Ein zentrales Clearing sorgt für mehr Markttransparenz, mindert Kreditrisiken und verringert die Ansteckungsrisiken bei Ausfall eines oder mehrerer CCP-Teilnehmer. Die Erbringung solcher Dienste ist daher von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Finanzstabilität. Die Erbringung von Clearingdiensten könnte sich auch auf die Durchführung der Währungspolitik der Zentralbanken auswirken, wenn Transaktionen in einer von einer Zentralbank der Union ausgegebenen Währung gecleart werden. Von CCPs geclearte Finanzinstrumente sind zudem von zentraler Bedeutung für Finanzintermediäre und deren Kunden (etwa zur Absicherung von Zinsrisiken) und könnten somit auch Risiken für die Realwirtschaft der Union mit sich bringen.
(4) Zum 31. Dezember 2019 belief sich der Nominalwert der ausstehenden OTC-Derivate weltweit auf ca. 500 Bio. EUR, wovon mehr als 75 % auf Zinsderivate und fast 20 % auf Devisenderivate entfielen. Rund 30 % aller OTC-Derivate lauten auf Euro oder andere Unionswährungen. Der Markt für das zentrale Clearing von OTC-Derivaten ist in hohem Maße konzentriert, insbesondere der Markt für das zentrale Clearing von auf Euro lautenden OTC-Zinsderivaten, die zu über 90 % durch eine einzige britische CCP gecleart werden.
(5) Der Rückzug des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und aus dem den Binnenmarkt untermauernden Ökosystem mit seiner gemeinsamen Regulierung sowie seiner koordinierten Aufsicht und Durchsetzung wie auch die beträchtliche Zahl von auf Unionswährungen lautenden Finanzinstrumenten, welche von im Vereinigten Königreich niedergelassenen CCPs gecleart werden, stellen die Behörden der Union und der Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Finanzstabilität, insbesondere in Zeiten finanzieller Anspannung.
(6) Die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union sind bereits Gegenstand mehrerer Mitteilungen der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die EZB 5
(Stand: 05.04.2021)
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