Regelwerk, EU 2020

VO (EU) 2020/1197
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Artikel 1 Datenanforderungen

Artikel 2 Industrielle Hauptgruppen und besondere Aggregate

Artikel 3 Vereinfachungen

Artikel 4 Technische Definitionen

Artikel 5 Technische Spezifikationen für europäische Statistiken über den internationalen Warenverkehr einschließlich des Warenverkehrs nach Unternehmensmerkmalen

Artikel 6 Definitionen und Aufschlüsselungen für europäische Statistiken über den internationalen Dienstleistungsverkehr nach Unternehmensmerkmalen und internationaler Erbringung von Dienstleistungen

Artikel 7 Gewichtung und Änderung des Basisjahrs für den Bereich "konjunkturelle Unternehmensstatistik"

Artikel 8 Mit den Einzelthemen verknüpfte Variablen für den europäischen Rahmen für statistische Unternehmensregister

Artikel 9 Technische Spezifikationen für den Austausch vertraulicher Daten für die Zwecke des europäischen Rahmens für statistische Unternehmensregister

Artikel 10 Verfahren und Spezifikationen für die Übermittlung von Daten und Metadaten

Artikel 11 Berichte über Qualität und Metadaten

Artikel 12 Aufhebung

Artikel 13 Inkrafttreten

Anhang I Für die Einzelthemen zu übermittelnde Datenelemente

Anhang II Industrielle Hauptgruppen und besondere Aggregate

Anhang III Vereinfachungen

Anhang IV Definitionen der Konzepte und der Variablen

Anhang V Technische Spezifikationen für europäische Statistiken über den internationalen Warenverkehr einschließlich Warenverkehr nach Unternehmensmerkmalen

Anhang VI Technische Spezifikationen für europäischen Statistiken über den internationalen Dienstleistungsverkehr nach Unternehmensmerkmalen und internationaler Erbringung von Dienstleistungen

Anhang VII Änderung der Gewichtungen und des Basisjahrs und Übergangsregelungen für den Bereich "Konjunkturelle Unternehmensstatistiken"

Anhang VIII Variablen zu den Einzelthemen für den europäischen Rahmen für statistische Unternehmensregister

Anhang IX