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Regelwerk, EU 2020, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/660 der Kommission vom 15. Mai 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektromechanischen Schützen und Motorstartern, von Lichtbogenlöschgeräten, von Installationsverteilern für die Bedienung durch Laien und von Flurförderzeugen

(ABl. L 155 vom 18.05.2020 S. 16)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Geräten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen imAmtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), harmonisierte Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU auszuarbeiten bzw. zu überarbeiten.

(3) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 erteilten Auftrags erarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN IEC 60947-4-1:2019 für elektromechanische Schütze und Motorstarter und die harmonisierte Norm EN IEC 60947-9-1:2019 für Lichtbogenlöschgeräte.

(4) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 erteilten Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 12895:2015, deren Fundstelle imAmtsblatt der Europäischen Union 4, Reihe C, veröffentlicht ist. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN 12895:2015+A1:2019 für Flurförderzeuge.

(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob die harmonisierten Normen EN IEC 60947-4-1:2019, EN IEC 60947-9-1:2019 und EN 12895:2015+A1:2019 den Anforderungen des Durchführungsbeschlusses C(2016) 7641 entsprechen.

(6) Die Normen EN IEC 60947-4-1:2019, EN IEC 60947-9-1:2019 und EN 12895:2015+A1:2019 erfüllen die grundlegenden Anforderungen, die sie abdecken sollen, und die in der Richtlinie 2014/30/EU festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen imAmtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(7) Die technischen Spezifikationen für die elektromagnetische Störfestigkeit von Produkten, die unter die harmonisierte Norm EN 55103-2:2009 fallen, deren Fundstelle imAmtsblatt der Europäischen Union 5, Reihe C, veröffentlicht ist, sind auch durch die neuere harmonisierte Norm EN 55035:2017 abgedeckt, deren Fundstelle imAmtsblatt der Europäischen Union mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 der Kommission 6 veröffentlicht ist. Die harmonisierte Norm EN 55103-2:2009 sollte daher zurückgezogen werden.

(8) Das CEN und das Cenelec korrigierten mit der Berichtigung EN 61439-3:2012/AC:2019-04 die harmonisierten Norm EN 61439-3:2012, deren Fundstelle imAmtsblatt der Europäischen Union 7, Reihe C, veröffentlicht ist. Da durch die Berichtigung fachliche Korrekturen erfolgten, ist es zur Gewährleistung der korrekten und kohärenten Anwendung der harmonisierten Norm EN 61439-3:2012 angemessen, die Fundstelle der harmonisierten Norm zusammen mit der Fundstelle der Berichtigung imAmtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(9) Es ist daher notwendig, die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 55103-2:2009, EN 12895:2015 und EN 61439-3:2012 aus demAmtsblatt der Europäischen Union

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(Stand: 04.11.2020)

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