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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2020/258 der Kommission vom 16. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 54 vom 26.02.2020 S. 16)



s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen festlegen.

(2) Die Erhebung EU-SILC ist ein zentrales Instrument zur Bereitstellung von Informationen, die für das Europäische Semester und die Europäische Säule sozialer Rechte erforderlich sind, insbesondere hinsichtlich Einkommensverteilung, Armut und sozialer Ausgrenzung sowie verschiedener damit in Zusammenhang stehender EU-Maßnahmen, die in den Bereichen Lebensbedingungen und Armut, etwa in Bezug auf Kinderarmut, Zugang zu medizinischer Versorgung und anderen Diensten, Wohnen, Überschuldung und Lebensqualität getroffen werden. Außerdem stellt sie die wichtigste Datenquelle für die Zwecke von Mikrosimulationen und Blitzschätzungen von Einkommensverteilung und Armutsquoten dar.

(3) Die Anzahl der zu erfassenden Variablen übersteigt die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 erfasste Anzahl von Variablen für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen um nicht mehr als 5 %.

(4) Bei der Ausarbeitung dieses delegierten Rechtsakts führte die Kommission angemessene Konsultationen mit nationalen Sachverständigen durch

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2019

1) ABl. L 261 I vom 14.10.2019 S. 1.

.

Anzahl und Titel der Variablen für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen Anhang


Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable
Angaben zur Datenerhebung DB010 Jahr der Erhebung
24technische Variablen (jährlich) DB020 Wohnsitzland
3abgeleitete Variablen (jährlich) DB040 Wohnsitzregion
DB050 Schicht
DB060 Primäre Stichprobeneinheit (PSE)
DB062 Sekundäre Stichprobeneinheit (SSE)
DB070 Reihenfolge der Auswahl der PSE
DB075 Rotationsgruppe
DB076 Befragungswelle
DB110 Haushaltsstatus
DB120 Kontaktanschrift
DB130 Haushaltsfragebogen - Ergebnis
DB135 Akzeptanz der Haushaltsbefragung
RB010 Jahr der Erhebung
RB020 Wohnsitzland
HB010 Jahr der Erhebung
HB020 Wohnsitzland
HB040 Tag der Befragung des Haushalts
HB050 Monat der Befragung des Haushalts
HB060 Jahr der Befragung des Haushalts
HB100 Zum Ausfüllen des Haushaltsfragebogens benötigte Zeit (in Minuten)
PB010 Jahr der Erhebung
PB020 Wohnsitzland
PB090 Tag der persönlichen Befragung
PB100 Monat der persönlichen Befragung
PB110

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