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Regelwerk, EU 2019, Außenwirtschaft/Sanktionen - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2250 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Billigung der Geschäftsordnung von Eurojust

(ABl. L 336 vom 30.12.2019 S. 309)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1727 hat das Kollegium von Eurojust (im Folgenden "Kollegium") die Geschäftsordnung von Eurojust anzunehmen. Diese Geschäftsordnung ist vom Rat im Wege von Durchführungsrechtsakten zu billigen.

(2) Das Kollegium hat den Entwurf der Geschäftsordnung gemäß Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1727 am 12. Dezember 2019 gebilligt. Das Kollegium hat die gesonderten Verfahrensregeln für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 17 der Geschäftsordnung am 16. Dezember 2019 gebilligt.

(3) Die Geschäftsordnung und die gesonderten Verfahrensregeln für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 17 der Geschäftsordnung sollten vom Rat gebilligt werden.

(4) Dänemark ist durch die Verordnung (EU) 2018/1727 nicht gebunden und beteiligt sich daher nicht an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727.

(5) Irland und das Vereinigte Königreich sind durch die Verordnung (EU) 2018/1727 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Geschäftsordnung von Eurojust und die gesonderten Verfahrensregeln für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 17 der Geschäftsordnung werden gebilligt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel, den 19. Dezember 2019

1) ABl. L 295 vom 21.11.2018 S. 138.


ENDE

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