Regelwerk, EU 2019

Beschl. (EU) 2019/2193
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Artikel 1 Vorschriften für die Berechnung der Mindestzielvorgaben für die Verwertung gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 2 Format für die Übermittlung der Daten gemäß Artikel 16 Absatz 6 der Richtlinie 2012/19/EU und Qualitätskontrollbericht

Artikel 3

Anhang I Punkte gemäss Artikel 1 Absatz 2, an denen Abfallmaterialien, die von Elektro- und Elektronik-Altgeräten stammen, dem Recyclingverfahren zugeführt werden

Anhang II Format für die Übermittlung von Daten für die Zwecke der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Tabelle 1 In Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte, angefallene und gesammelte Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Sammelquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Tabelle 2 Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in jedem Mitgliedstaat und ausgeführte Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung

Anhang III Format für den begleitenden Qualitätskontrollbericht zu den Daten gemäss Anhang II

Teil 1:
Allgemeine Angaben

Teil 2:
Datenquellen, Validierung der Daten und Umfang

A. Angewandte Methoden und Datenquellen

A.1: Methode zur Berechnung der Menge der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte

A.2: Methode zur Berechnung der Sammelquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

A.3: Datenquelle

B. Qualität der Datenquellen/Validierung der Daten

B.1: Qualität der Datenquellen

B.2: Qualität der Schätzungen für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter verschiedenen Kategorien in Verkehr gebracht wurden

B.3: Überwachung der Erreichung der Zielvorgaben

B.4: Datenabgleich und Kohärenz

B.5: Validierung der Daten

C. Vollständigkeit/Umfang

D. Sonstige Angaben

D.1: Fehlende Daten

D.2: Plausibilitätsprüfung

E. Abweichungen gegenüber den in Vorjahren gemeldeten Daten

F.