VO (EU) 2019/2090
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Maßnahmen, die im Schlachtbetrieb bei Verstößen oder mutmaßlichen Verstößen zu ergreifen sind
Artikel 4 Untersuchungen
Artikel 5 Maßnahmen im Falle von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in Tierarzneimitteln oder als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind und die die geltenden Rückstandshöchstmengen oder Höchstgehalte überschreiten
Artikel 6 Maßnahmen bei vorschriftswidrigen Behandlungen und Besitz verbotener oder nicht zugelassener Stoffe oder Erzeugnisse
Artikel 7 Anforderungen an Analysemethoden und Probenahmen
Artikel 8 Maßnahmen in Bezug auf Registrierung, Genehmigung und amtliche Zulassung
Artikel 9 Amtshilfe
Artikel 10 Bezugnahmen
Artikel 11 Inkrafttreten und Geltungsbeginn