Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/2090
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Maßnahmen, die im Schlachtbetrieb bei Verstößen oder mutmaßlichen Verstößen zu ergreifen sind

Artikel 4 Untersuchungen

Artikel 5 Maßnahmen im Falle von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in Tierarzneimitteln oder als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind und die die geltenden Rückstandshöchstmengen oder Höchstgehalte überschreiten

Artikel 6 Maßnahmen bei vorschriftswidrigen Behandlungen und Besitz verbotener oder nicht zugelassener Stoffe oder Erzeugnisse

Artikel 7 Anforderungen an Analysemethoden und Probenahmen

Artikel 8 Maßnahmen in Bezug auf Registrierung, Genehmigung und amtliche Zulassung

Artikel 9 Amtshilfe

Artikel 10 Bezugnahmen

Artikel 11 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang