Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/2007
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Amtliche Kontrollen bei in Anhang I aufgeführten Tieren und Waren

Artikel 4 Änderungen der Entscheidung 2007/275/EG

Artikel 5 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Liste der Tiere, der Erzeugnisse tierischen Ursprungs, des Zuchtmaterials, der tierischen Nebenprodukte und der Folgeprodukte sowie des Heus und des Strohs, die gemäss Artikel 3 an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind

1. Allgemeine Hinweise

2. Anmerkungen zu Kapiteln

3. Auszug aus den Erläuterungen zum Harmonisierten System und seinen Einreihungsavisen

4. Spalte 1 - KN-Code

5. Spalte 2 - Warenbezeichnung

6. Spalte 3 - Kennzeichnung und Erläuterung

Kapitel 1
Lebende Tiere

Kapitel 2
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse

Kapitel 3
Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere

Kapitel 4
Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Kapitel 5
Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Kapitel 6
Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels

Kapitel 12
Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter

Kapitel 15
Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs

Kapitel 16
Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren

Kapitel 17
Zucker und Zuckerwaren

Kapitel 18
Kakao und Zubereitungen aus Kakao

Kapitel 19
Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren

Kapitel 20
Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen

Kapitel 21
Verschiedene Lebensmittelzubereitungen

Kapitel 22
Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig

Kapitel 23
Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter

Kapitel 28
Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen

Kapitel 29
Organische chemische Erzeugnisse

Kapitel 30
Pharmazeutische Erzeugnisse

Kapitel 31
Düngemittel

Kapitel 32
Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten

Kapitel 33
Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel;

Kapitel 35
Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme

Kapitel 38
Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie

Kapitel 39
Kunststoffe und Waren daraus

Kapitel 41
Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder

Kapitel 42
Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen

Kapitel 43
Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

Kapitel 51
Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar

Kapitel 67
Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

Kapitel 71
Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen

Kapitel 95
Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile und Zubehör dafür

Kapitel 96
Verschiedene Waren

Kapitel 97
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Kapitel 99
Besondere KN-Codes

Anhang II