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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2019/1721 des Rates vom 14. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen

(ABl. L 262 vom 25.10.2019 S. 64)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/1693 vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 20. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1693 angenommen.

(2) Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 genannten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 31. Oktober 2019. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2020 verlängert werden.

(3) Eine Person sollte von der Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gestrichen werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird wie folgt geändert:

"(5) Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 genannten Maßnahmen gelten bis zum 31. Oktober 2020."

Artikel 2

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 14. Oktober 2019.

1) ABl. L 255 vom 21.09.2016 S. 25.

.

Anhang

Die folgende Person und der zugehörige Eintrag werden von der Liste im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gestrichen:

1. Fabien CLAIN (alias Omar).

ENDE

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(Stand: 26.11.2019)

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