VO (EU) 2019/1213
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Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zertifikatsregeln
Artikel 4 Regelmäßige Nachprüfungen
Artikel 5 OBW-Werkstätten
Artikel 6 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Allgemeine Bestimmungen für bordeigene Wiegesysteme (on-board weighing equipment, OBW)
1. Allgemeine Bestimmungen
2. Kraftfahrzeugeinheit (MVU)
3. Anhängereinheit (TU)
4. Berechnung des Gewichts
5. Informationsaustausch zwischen dem Kraftfahrzeug und den Anhängern oder Sattelanhängern einer Fahrzeugkombination
6. Datenvorbereitung und -übertragung an die DSRC-VU
Abbildung 1
Beispiel für die Anordnung des OBW in einer LKW-Sattelanhänger-Kombination der Stufe 1
Abbildung 2
Beispiel für die Anordnung des OBW in einer LKW-Sattelanhänger-Kombination der Stufe 2
7. Gewichtsinformationen für den Fahrer
8. Genauigkeit
Anhang II Besondere Bestimmungen für OBW der Stufe 2
Abbildung 3
Beispiel eines Nachrichtenflusses in einem OBW der Stufe 2
4. Informationsaustausch zwischen Kraftfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger
5. Sicherheitsbestimmungen
5.1. Sichere Kommunikation zwischen K-IVS-Stationen
5.2. Schutz gegen Versuche von Sicherheitsverletzungen
Anlage zu Anhang II
Sicherheitszertifizierung für OBW der Stufe 2
Abbildung 4
Beispiele für OBW-VU-Nachrichten und Gewichtsnachrichten, die in einer aus zwei relevanten Modulen bestehenden MVU zu schützen sind.
Tabelle 1 Begründung der Sicherheitsvorgaben
Anhang III Datenvorbereitung und Übertragung von Informationen an das REDCR
2. Übertragung von OWS-Daten für OBW der Stufe 1
Abbildung 5
Übermittlung von OWS-Daten von der MVU an das REDCR für OBW der Stufe 1
3. Übertragung von OWS-Daten für OBW der Stufe 2
Abbildung 6
Übermittlung von OWS-Daten von der K-IVS-Station an das REDCR für OBW der Stufe 2
5. Kommunikation zwischen DSRC-VU und REDCR
6. Datenstruktur
Tabelle 1 Elemente von OWS-Daten, durchgeführte Aktionen und Definitionen:Tabelle 2 Bitverteilung für OWS2
8. OWS-Datensignatur
Anhang IV Regelmäßige Nachprüfungen
Tabelle 3 Durchführungsfolge der regelmäßigen Nachprüfungen