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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1207 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. L 191 vom 17.07.2019 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 47a Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Organisationen in den Anhängen XV, XVI, XVII und XVIII der genannten Verordnung überprüft.

(3) Eine Person, die sowohl in Anhang XIII als auch in Anhang XV aufgeführt war, sollte von der Liste in Anhang XV gestrichen werden. Der Eintrag zu einer in Anhang XVI aufgeführten Organisationen sollte aktualisiert werden.

(4) Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2019.

1) ABl. L 224 vom 31.08.2017 S. 1.

.

Anhang

Die Verordnung (EU) 2017/1509 wird wie folgt geändert:

1.In Anhang XV wird Teil a ("Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen") wie folgt geändert:

a) Eintrag 30 zu RI Pyong Chol (Geburtsdatum: 1948) wird gestrichen;

b) die verbleibenden Einträge werden als 1 bis 27 umnummeriert.

2.In Anhang XVI Teil b ("Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen") erhält der Eintrag zur folgenden Organisation folgende Fassung:

"3. Maritime Administrative Bureau

alias North Korea Maritime Administration Bureau oder Maritime Administration of DPR Korea

Anschrift: Ryonhwa-2Dong, Central District, Pyongyang, DVRK

PO Box 416

Telefon: 850-2-18111 DW 8059

Fax: 850 2.381 4410

E-Mail: mab@silibank.net.kp

Website: www.ma.gov.kp

16.10.2017 Das Maritime Administrative Bureau hat sich unterstützend an der Umgehung von durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Sanktionen beteiligt, u. a. durch die Umbenennung und Neuregistrierung von Vermögenswerten von benannten Einrichtungen und durch die Bereitstellung falscher Unterlagen für Schiffe, die den Sanktionen der Vereinten Nationen unterliegen."


ENDE

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