Regelwerk, EU 2019

Beschl. (EU) 2019/1004
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Berechnung der Siedlungsabfälle, die gemäß Artikel 11a Absatz 1 der Richtlinie 2008/98/EG zur Wiederverwendung vorbereitet werden

Artikel 5 Berechnung von recycelten Metallen, die gemäß Artikel 11a Absatz 6 der Richtlinie 2008/98/EG nach der Verbrennung von Siedlungsabfällen abgetrennt wurden

Artikel 6 Datenerhebung

Artikel 7 Übermittlung der Daten

Artikel 8 Aufhebung

Artikel 9 Übergangsbestimmungen

Artikel 10

Anhang I Berechnungspunkte gemäss Artikel 3 Absatz 2

Anhang II Methodik zur Berechnung von an der Anfallstelle getrennten und recycelten biologischen Siedlungsabfällen gemäß Artikel 4 Absatz 3

Anhang III Methode zur Berechnung von recycelten Metallen, die nach der Verbrennung von Siedlungsabfällen abgetrennt werden, gemäß Artikel 5 Absatz 2

Anhang IV Daten über Abfälle aus Haushalten und ähnliche Abfälle anderer Herkunft sowie Daten über Bau- und Abbruchabfälle gemäß Artikel 7 Absatz 1

A
B
I. Ziel des Berichts
II. Allgemeine Angaben
III. Angaben über Abfälle aus Haushalten und ähnliche Abfälle anderer Herkunft

C
D

I. Ziel des Berichts
II. Allgemeine Angaben
III. Angaben über Bau- und Abbruchabfälle

Anhang V Daten über Siedlungsabfälle gemäß Artikel 7 Absatz 2

A
B
I. Ziele des Berichts
II. Allgemeine Angaben
III. Angaben über Siedlungsabfälle
IV. Vertraulichkeit
V. Wichtigste nationale Websites, Referenzunterlagen und Veröffentlichungen

C. Format für den Bericht über die gemäß Artikel 11a Absätze 3 und 8 der Richtlinie 2008/98/EG getroffenen Massnahmen

Anhang VI Daten über mineralische und synthetische Schmier- und Industrieöle sowie Altöle gemäß Artikel 7 Absatz 3

A.
Tabelle 1 Übermittlung von Daten über das Inverkehrbringen von mineralischen und synthetischen Schmier- und Industrieölen sowie über die Behandlung von Altölen
Tabelle 2 Meldung von Daten über die Behandlung von Altölen
Tabelle 3 Übermittlung von Daten über das Inverkehrbringen von mineralischen und synthetischen Schmier- und Industrieölen sowie über die Behandlung von Altölen (andere als die in Tabelle 1 aufgeführten)
Tabelle 4 Referenzwerte für die Berechnung des angefallenen Altöls

B

I. Allgemeine Angaben
II. Angaben über in Verkehr gebrachte Öle und über Altöle
III. Vertraulichkeit
IV. Wichtigste nationale Websites, Referenzunterlagen und Veröffentlichungen