VO (EU) 2019/779
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zertifizierungssystem
Artikel 4 Sicherheitskritische Bauteile
Artikel 5 Verpflichtungen der am Instandhaltungsprozess Beteiligten
Artikel 6 Zertifizierungsstellen
Artikel 7 Zertifizierung von für die Instandhaltung zuständigen Stellen
Artikel 8 Erfüllung der Anforderungen durch für die Instandhaltung zuständige Stellen
Artikel 9 Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Artikel 10 Zertifizierung von untervergebenen Instandhaltungsfunktionen
Artikel 11 Rolle der nationalen Sicherheitsbehörden
Artikel 12 Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen
Artikel 13 Bereitstellung von Informationen
Artikel 14 Berichterstattung
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Aufhebung
Artikel 17 Inkrafttreten
Anhang I Kriterien für die Akkreditierung oder Anerkennung der Zertifizierungsstellen, die an der Bewertung und Erteilung von Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen beteiligt sind
1. Organisation
2. Unabhängigkeit
3. Kompetenz
4. Unparteilichkeit
5. Verantwortung
6. Offenheit
7. Vertraulichkeit
8. Beschwerdebearbeitung
9. Haftung und Finanzierung
Anhang II Anforderungen und Bewertungskriterien für Organisationen, die eine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung oder eine Bescheinigung bezüglich der von einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle untervergebenen Instandhaltungsfunktionen beantragen
I. Anforderungen und Bewertungskriterien für die Managementfunktion
1. Führungsaufgabe2. Risikobewertung
3. Überwachung
4. Ständige Verbesserung
5. Struktur und Verantwortlichkeiten
6. Kompetenzmanagement
7. Information
8. Dokumentation
9. Untervergabetätigkeiten
II. Anforderungen und Bewertungskriterien für die Instandhaltungsentwicklungsfunktion
III. Anforderungen und Bewertungskriterien für die Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion
IV. Anforderungen und Bewertungskriterien für die Instandhaltungserbringungsfunktion
Anhang III Antragsformulare
Anhang IV Bescheinigungsformulare