Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/779
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Zertifizierungssystem

Artikel 4 Sicherheitskritische Bauteile

Artikel 5 Verpflichtungen der am Instandhaltungsprozess Beteiligten

Artikel 6 Zertifizierungsstellen

Artikel 7 Zertifizierung von für die Instandhaltung zuständigen Stellen

Artikel 8 Erfüllung der Anforderungen durch für die Instandhaltung zuständige Stellen

Artikel 9 Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Artikel 10 Zertifizierung von untervergebenen Instandhaltungsfunktionen

Artikel 11 Rolle der nationalen Sicherheitsbehörden

Artikel 12 Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen

Artikel 13 Bereitstellung von Informationen

Artikel 14 Berichterstattung

Artikel 15 Übergangsbestimmungen

Artikel 16 Aufhebung

Artikel 17 Inkrafttreten

Anhang I Kriterien für die Akkreditierung oder Anerkennung der Zertifizierungsstellen, die an der Bewertung und Erteilung von Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen beteiligt sind

1. Organisation

2. Unabhängigkeit

3. Kompetenz

4. Unparteilichkeit

5. Verantwortung

6. Offenheit

7. Vertraulichkeit

8. Beschwerdebearbeitung

9. Haftung und Finanzierung

Anhang II Anforderungen und Bewertungskriterien für Organisationen, die eine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung oder eine Bescheinigung bezüglich der von einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle untervergebenen Instandhaltungsfunktionen beantragen

I. Anforderungen und Bewertungskriterien für die Managementfunktion

1. Führungsaufgabe

2. Risikobewertung

3. Überwachung

4. Ständige Verbesserung

5. Struktur und Verantwortlichkeiten

6. Kompetenzmanagement

7. Information

8. Dokumentation

9. Untervergabetätigkeiten

II. Anforderungen und Bewertungskriterien für die Instandhaltungsentwicklungsfunktion

III. Anforderungen und Bewertungskriterien für die Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion

IV. Anforderungen und Bewertungskriterien für die Instandhaltungserbringungsfunktion

Anhang III Antragsformulare

Anhang IV Bescheinigungsformulare

Anhang V