VO (EU) 2019/773
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1. Einleitung
1.1. Technischer Anwendungsbereich1.2. Geografischer Anwendungsbereich
1.3. Inhalt
2. Beschreibung des Anwendungsbereichs
3. Grundlegende Anforderungen
3.1. Erfüllung der grundlegenden Anforderungen3.2. Grundlegende Anforderungen - Übersicht
4. Merkmale des Teilsystems
4.1. Einleitung4.2. Funktionale und technische Spezifikationen des Teilsystems
4.3. Funktionale und technische Spezifikationen zu den Schnittstellen
4.4. Betriebsvorschriften
4.5. Instandhaltungsvorschriften
4.6. Berufliche Qualifikationen
4.7. Bedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz
4.8. Zusätzliche Informationen über Infrastruktur und Fahrzeuge
5. Interoperabilitätskomponenten
5.1. Definition5.2. Komponentenliste
6. Bewertung der Konformität und/oder Gebrauchstauglichkeit von Komponenten und Prüfung des Teilsystems
6.1. Interoperabilitätskomponenten6.2. Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung"
7. Umsetzung
7.1. Allgemeine Umsetzungsvorschriften7.2. Sonderfälle
Anlage A ERTMS-Betriebsgrundsätze und -Vorschriften - Version 6
1. Absichtlich frei gelassen
2. Absichtlich frei gelassen
3. Einführung
3.1. Zweck und Aufbau des Dokuments
4. Referenzdokumente, Begriffe und Abkürzungen
4.1. (nicht verwendet)4.2. Begriffe und Abkürzungen
Tabelle 1: BegriffeTabelle 2: Abkürzungen
5. Grundsätze
5.1. Grundsätze für das ETCS5.2. (nicht verwendet)
6. ETCS-Betriebsvorschriften
6.1. Inbetriebnahme des fahrzeugseitigen ETCS6.2. Vorbereiten einer Fahrt
6.3. Durchführen von Rangierfahrten in SH
6.4. Eingabe von Zugdaten
6.5. (nicht verwendet)
6.6. (nicht verwendet)
6.7. Einfahrt und Betrieb in ETCS-Level 0
6.8. Einfahrt und Betrieb in ETCS-Level 1
6.9. Einfahrt und Betrieb in ETCS-Level 2
6.10. (nicht verwendet)
6.11. Einfahrt und Betrieb in ETCS-Level NTC
6.12. Fahren in FS
6.13. Fahren in OS
6.14. Fahren in SR
6.15. Fahren in LS
6.16. Fahren in UN
6.17. Fahren in SN
6.18. Zug nähert sich einem EOa mit Entlassungsgeschwindigkeitsanzeige
6.19. Umgang mit einer Aufforderung zur Bestätigung einer freien Strecken
6.20. Befahren eines Abschnittes mit gesenkten Stromabnehmern
6.21. Ändern der Fahrstromversorgung
6.22. Befahren eines Abschnitts mit ausgeschaltetem Hauptschalter
6.23. Befahren eines Nichthaltebereichs (Notbremsüberbrückungsabschnitts)
6.24. Befahren eines Abschnitts mit Verbot des Benutzens der Magnetschienenbremse
6.25. Befahren eines Abschnitts mit Verbot des Benutzens der Wirbelstrombremse
6.26. Befahren eines Abschnitts mit Verbot des Benutzens der Nutzbremse
6.27. Befahren eines Abschnitts mit Druckertüchtigung
6.28. Betätigen des akustischen Warnsignals
6.29. Ändern der Haftreibung
6.30. Befahren eines Funklochs
6.31. (nicht verwendet)
6.32. Durchführen einer Tandemfahrt
6.33. Widerruf einer Genehmigung für eine ERTMS-Zugfahrt
6.34. In Notsituationen zu treffende Maßnahmen
6.35. Anhalten in einem sicheren Bereich
6.36. Rückwärtsfahrt in RV
6.37. Verfahren bei unbeabsichtigten Bewegungen
6.38. Verfahren bei einer vom fahrzeugseitigen System erkannten ungeeigneten Strecke
6.39. Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA
6.40. Verfahren in unerwarteten Situationen bei der Vorbereitung einer Zugfahrt
6.41. Maßnahme bei Trip
6.42. Maßnahmen bei streckenseitiger ETCS-Störung
6.43. Maßnahmen bei Inkompatibilität zwischen streckenseitigem und fahrzeugseitigem ETCS
6.44. Maßnahmen bei nicht gesichertem (defektem) Bahnübergang
6.45. Maßnahmen bei Balisenlesefehler
6.46. Maßnahmen bei fehlgeschlagenem Leven-Übergang
6.47. Maßnahmen bei fehlenden RBC-Information
6.48. Maßnahmen bei Ausfall der Funkkommunikation
6.49. Maßnahmen bei fehlgeschlagenem Selbsttest
6.50. Maßnahmen bei Störung der fahrzeugseitigen Funkausrüstung
6.51. Maßnahmen bei DMI-Ausfall
6.52. Maßnahmen bei Systemausfall
6.53. Maßnahmen bei NTC-Ausfall
6.54. Anwenden von VBC
6.55. Fahren in AD
6.56. Maßnahmen bei TIMS-Ausfall
6.57. Maßnahmen bei beeinträchtigter Odometrie
7. Betriebsvorschriften für den GSM-R-Sprechfunk
7.1. Auswahl des GSM-R-Modus7.2. Eingabe der Funktionsrufnummer
7.3. Auswahl des GSM-R-Netzes an einem Grenzübergang
7.4. Durchführen einer Deregistrierung
7.5. (nicht verwendet)
7.6. Maßnahmen bei fehlgeschlagenem Selbsttest
7.7. Maßnahmen, wenn währen des Betriebs kein GSM-R-Netz vorhanden ist
7.8. (nicht verwendet)
7.9. Maßnahmen bei fehlgeschlagener Deregistrierung
7.10. Maßnahmen bei nicht verfügbarer Funktionsrufnummer
7.11. Maßnahmen bei bereits verwendeter Funktionsrufnummer
7.12. Maßnahmen bei fehlgeschlagener Registrierung der Funktionsrufnummer
7.13. GSM-Public als primäres Kommunikationsnetz (falls diese Option fahrzeugseitig verfügbar ist)
7.14. GSM-Public als Ausweichkommunikationsnetz (falls diese Option fahrzeugseitig verfügbar ist)
8. Teil a - Absichtlich frei gelassen
9. Teil B - Liste der betrieblichen ETCS-Zugkategorien
10. Teil C - Liste der Verweise auf nicht harmonisierte Vorschriften
Anlage B Wesentliche betriebliche Grundsätze und gemeinsame Betriebsvorschriften
B1. Wesentliche betriebliche Grundsätze
B2. Gemeinsame Betriebsvorschriften
1. Sandstreuanlage2. Abfahrt des Zuges
3. Keine Zulassung der Zugfahrt zur vorgesehenen Zeit
4. Vollständiger Ausfall der Frontscheinwerfer
4.1. Bei guten Sichtverhältnissen
4.2. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen
5. Vollständiger Ausfall des Zugschlusssignals
6. Ausfall des akustischen Warnsignals
7. Defekte Bahnübergänge
7.1. Verhinderung des Befahrens defekter Bahnübergänge
7.2. Befahren defekter Bahnübergänge (falls zulässig)
8. Ausfall der Sprechfunkkommunikation
8.1. Ausfall des Zugfunks bei der Zugvorbereitung
8.2. Ausfall des Zugfunks im Betrieb
9. Fahren auf Sicht
10. Bergung defekter Züge
11. Genehmigung zur Vorbeifahrt am EOA
12. Unregelmässigkeiten der streckenseitigen Signalgebung
13. Notruf
14. Sofortmassnahmen zum Schutz von Zügen
15. Ausfall fahrzeugseitiger Ausrüstung
16. Überfahren eines Endes der Fahrerlaubnis (EOA) ohne Genehmigung
17. Ausfall streckenseitiger Ausrüstung einschliesslich Fahrleitung
18. Einfahrt in ein besetztes Gleis in einem Bahnhof
Anlage C Sicherheitsrelevante Kommunikationsmethodik
C1. Mündliche Kommunikation
1. Anwendungsbereich und Zweck2. Sicherheitsrelevante Kommunikation
2.1. Kommunikationsstruktur
2.2. Kommunikationsmethodik
2.3. Kommunikationsinhalte
2.4 Glossar der Eisenbahnbegriffe
3. Kommunikationsregeln
3.1. Internationales Phonetisches Alphabet
3.2. Zahlen
C2. Europäische Befehle
1. Einleitung2. Inhalt
3. Übermittlung des Befehls
4. Kenntnisnahme von dem Befehl
5. Überwachung der Befolgung der Befehle
6. Europäische Befehle
7. Mitteilung eines Befehls oder einer betrieblichen Anweisung
8. Befehlsheft mit europäischen und nationalen Befehlen
9. - gestrichen -
Anlage D Streckenkompatibilität und Streckenbuch
D1 Parameter für die Kompatibilität zwischen Fahrzeug und Zug und der zu befahrenen Strecke
D2 Vom Infrastrukturbetreiber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitzustellende Elemente für das Streckenbuch
D3
Betriebsrelevante technische Informationen über die streckenseitige ERTMS-Ausrüstung, die der Infrastrukturbetreiber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen bezüglich der streckenseitigen ERTMS-Ausrüstung zur Verfügung stellen mussAnlage E Sprach- und Kommunikationsniveau
Anlage F Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Zugvorbereitern
1. Allgemeine Anforderungen2. Fachkenntnisse
2.1. Allgemeine Kenntnisse
2.2. Kenntnis der für die Aufgaben relevanten betrieblichen Verfahren und Sicherheitssysteme
2.3. Kenntnis der Fahrzeuge
2.4. Streckenkenntnis
2.5. Kenntnisse über die Sicherheit der Reisenden
3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden
Anlage G Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Zugvorbereitern
1. Allgemeine Anforderungen2. Fachkenntnisse
2.1. Allgemeine Kenntnisse
2.2. Kenntnis der für die Aufgaben relevanten betrieblichen Verfahren und Sicherheitssysteme
2.3. Kenntnis der Zugausrüstung
3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden
Anlage H Europäische Fahrzeugnummer und entsprechende Kennbuchstaben
1. Allgemeine Bestimmungen zur europäischen Fahrzeugnummer2. Allgemeine Bestimmungen zu Außenanschriften
3. Güterwagen
4. Reisezugwagen ohne Eigenantrieb
5. Lokomotiven, Triebfahrzeuge und Sonderfahrzeuge
6. Alphabetische Kennzeichnung der Interoperabilitätseignung
Anlage I Liste der Bereiche, in denen gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2016/798 weiterhin nationale Vorschriften angewendet werden können
1. Bereiche für nationale Vorschriften2. Liste der offenen Punkte