Beschl. (EU) 2019/708
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Anhang Sektoren und Teilsektoren, bei denen gemäß Artikel 10b der Richtlinie 2003/87/EG davon ausgegangen wird, dass ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht
1. Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG2. Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG
3. Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG
4. Auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 10b Absatz 3 Unterabsatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG