Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/631
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Artikel 1 Gegenstand und Ziele

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5 Begünstigungen

Artikel 6 Emissionsgemeinschaften

Artikel 7 Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 7a CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus

Artikel 8 Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 9 Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 10 Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller

Artikel 11 Ökoinnovationen

Artikel 12 Tatsächliche CO2-Emissionen und tatsächlicher Kraftstoff- oder Energieverbrauch

Artikel 13 Überprüfung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen im Betrieb

Artikel 14 Anpassung der Werte M0 und TM0

Artikel 14a Fortschrittsbericht

Artikel 15 Überprüfung und Berichterstattung

Artikel 16 Ausschussverfahren

Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 18 Aufhebung

Artikel 19 Inkrafttreten

Anhang I

Teil A
Zielvorgaben für spezifische Emissionen für Personenkraftwagen

Teil B
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen für leichte Nutzfahrzeuge

Anhang II Überwachung und Meldung der Emissionen neuer Personenkraftwagen

Teil A
Erfassung von Angaben über neue Personenkraftwagen und Ermittlung von Daten für die Überwachung von CO2-Emissionen

Teil B
Format für die Datenübermittlung

Abschnitt 1
Aggregierte Überwachungsdaten

Abschnitt 2
- gestrichen -

Abschnitt 2a
Ausführliche Überwachungsdaten - für jeweils ein Fahrzeug

Anhang III Überwachung und Meldung der Emissionen neuer leichter Nutzfahrzeuge

A. Erfassung von Angaben über neue leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die Überwachung von CO2-Emissionen

1. Detaillierte Angaben

1.1. - gestrichen -

1.1a. Meldung in der Klasse N1 zugelassener Fahrzeuge durch die Mitgliedstaaten

1.2. Als Fahrzeuge der Klasse N1 zugelassene vervollständigte Fahrzeuge

1.2.1. Meldung durch die Mitgliedstaaten

1.2.2. Meldung durch die Hersteller

1.2.3. Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen und der Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen

1.2.4. Berechnung der Überwachungswerte für die CO2-Emissionen im Falle unvollständiger Basisfahrzeuge

1.2.5. Repräsentativität des Überwachungswerts für die CO2-Emissionen

B. - gestrichen -

C. Formate für die Datenübermittlung

Abschnitt 1
Aggregierte Überwachungsdaten

Abschnitt 2
- gestrichen -

Abschnitt 2a
Detaillierte Überwachungsdaten - für jeweils ein Fahrzeug

Anhang IV Aufgehobene Verordnungen mit Verzeichnis ihrer späteren Änderungen

Anhang V