Regelwerk, EU 2019

Beschl. (EU) 2019/419
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1. Einleitung

2. Die Vorschriften für die Datenverarbeitung durch Unternehmer

2.1. Der japanische Rechtsrahmen für den Datenschutz

2.2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

2.2.1. Definition "personenbezogene Informationen"

2.2.2. Definition "personenbezogene Daten"

2.2.3. Definition "gespeicherte personenbezogene Daten"

2.2.4. Definition "anonym verarbeitete personenbezogene Informationen"

2.2.5. Definition "personenbezogene Informationen handhabender Unternehmer" (PIHBO)

2.2.6. Begriffe "Verantwortlicher" und "Auftragsverarbeiter"

2.2.7. Sektorspezifische Ausnahmen

2.3. Garantien, Rechte und Pflichten

2.3.1. Zweckbindung

2.3.2. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und Verarbeitung nach Treu und Glauben

2.3.3. Richtigkeit der Daten und Datenminimierung

2.3.4. Speicherbegrenzung

2.3.5. Datensicherheit

2.3.6. Transparenz

2.3.7. Besondere Kategorien von Daten

2.3.8. Rechenschaftspflicht

2.3.9. Beschränkungen für Weiterübermittlungen

2.3.10. Rechte des Einzelnen

2.4. Aufsicht und Durchsetzung

2.4.1. Unabhängige Aufsicht

2.4.2. Gerichtlicher Rechtsschutz

3. Zugang zu und Verwendung von aus der Europäischen Union übermittelten personenbezogenen Daten durch Behörden in Japan

3.1. Allgemeiner Rechtsrahmen

3.2. Zugriff und Verwendung durch japanische Behörden für Strafverfolgungszwecke

3.2.1. Rechtsgrundlage und anwendbare Beschränkungen/Garantien

3.2.2. Unabhängige Aufsicht

3.2.3. Individueller Rechtsschutz

3.3. Zugriff und Verwendung durch japanische Behörden für Zwecke der nationalen Sicherheit

3.3.1. Rechtsgrundlage und anwendbare Beschränkungen/Garantien

3.3.2. Unabhängige Aufsicht

3.3.3. Individueller Rechtsschutz

4. Schlussfolgerung: Angemessenes Schutzniveau für aus der Europäischen Union an Unternehmer in Japan übermittelte personenbezogene Daten

5. Maßnahmen der Datenschutzbehörden und Unterrichtung der Kommission

6. Regelmäßige Überprüfung der Angemessenheitsfeststellung

7. Aussetzung des Angemessenheitsbeschlusses

8. Schlussbemerkungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang 1 Ergänzende Vorschriften nach dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Informationen für die Handhabung von auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses aus der EU übermittelten personenbezogenen Daten

(1) Personenbezogene Informationen, die einer besonderen Sorgfalt bedürfen (Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes)

(2) Gespeicherte personenbezogene Daten (Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes)

(3) Festlegung eines Verwendungszwecks, Beschränkungen aufgrund eines Verwendungszwecks (Artikel 15 Absatz 1, Artikel 16, Absatz 1 und Artikel 26 Absätze 1 und 3 des Gesetzes)

(4) Beschränkung der Übermittlung an einen Dritten in einem anderen Land (Artikel 24 des Gesetzes, Artikel 11 Absatz 2 der Vorschriften)

(5) Anonym verarbeitete Informationen (Artikel 2 Absatz 9 und Artikel 36 Absätze 1 und 2 des Gesetzes)

Anhang 2

I. Allgemeine Rechtsgrundsätze für den staatlichen Zugriff

A. Verfassungsrechtlicher Rahmen und Vorbehalt des Rechtsprinzips

B. Besondere Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten

II. Staatlicher Zugriff zu Strafverfolgungszwecken

A) Rechtsgrundlagen und Einschränkungen

1) Erhebung personenbezogener Informationen mit Zwangsmitteln

2) Erhebung personenbezogener Informationen durch Ersuchen um freiwillige Mitarbeit (freiwillige Ermittlungen)

B) Aufsicht

1) Gerichtliche Aufsicht

2) Aufsicht gemäß APPIHAO

3) Aufsicht der Kommissionen für öffentliche Sicherheit über die Polizei

4) Aufsicht durch das Parlament

C. Individueller Rechtsschutz

1) Gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Erhebung von Informationen mit Zwangsmitteln auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses (Artikel 430 StPO)

2) Rechtsschutz im Rahmen der Zivilprozessordnung und des Staatshaftungsgesetzes

3) Individueller Rechtsschutz gegen rechtswidrige oder unzulässige Ermittlungen der Polizei: Beschwerde an die Präfekturkommission für öffentliche Sicherheit (Artikel 79 Polizeigesetz)

4) Individueller Rechtsschutz gemäß dem APPIHAO und der Strafprozessordnung

5) Individueller Rechtsschutz gegen rechtswidrige oder unzulässige Ermittlungen der Behörden: Beschwerde bei der PPC

III. Staatlicher Zugriff für Zwecke der nationalen Sicherheit

A. Rechtsgrundlagen und Beschränkungen für die Erhebung personenbezogener Informationen

1) Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Informationen durch das betreffende Ministerium/die betreffende Behörde

2) Beschränkungen und Garantien

B. Aufsicht

1) Aufsicht auf der Grundlage des APPIHAO

2) Ausübung der Aufsicht über die Polizei durch die Kommissionen für öffentliche Sicherheit

3) Ausübung der Aufsicht des MOD durch das Büro des Generalinspektors für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

4) Ausübung der Aufsicht des PSIA

5) Ausübung der Aufsicht durch das Parlament

C. Individueller Rechtsschutz

IV.