Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/360
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Vollständige Abgeltung der Aufsichtskosten

Artikel 2 Zugrunde zu legender Umsatz

Artikel 3 - gestrichen -

Kapitel II
Gebühren

Artikel 4 Gebührenarten

Artikel 5 Registrierungsgebühr und Ausweitung der Registrierungsgebühr

Artikel 6 Jährliche Aufsichtsgebühr für registrierte Transaktionsregister und Transaktionsregister mit ausgeweiteter Registrierung

Artikel 7 Gebühren für Transaktionsregister aus Drittstaaten

Kapitel III
Zahlungs- und Erstattungsbedingungen

Artikel 8 Allgemeine Zahlungsmodalitäten

Artikel 9 Zahlung der Registrierungsgebühren

Artikel 10 Zahlung der jährlichen Aufsichtsgebühren

Artikel 11 Zahlung der Gebühren für Transaktionsregister aus Drittstaaten

Artikel 12 Rückerstattung an die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 13 Berechnung der vorläufigen Aufsichtsgebühren

Artikel 14 Zahlung der Registrierungsgebühren und der Gebühren für Transaktionsregister aus Drittstaaten im Jahr 2019

Artikel 15 Jährliche Aufsichtsgebühr 2020 für Transaktionsregister, deren Registrierung im Jahr 2019 vorgenommen oder ausgeweitet wurde

Artikel 15a Jahresaufsichtsgebühr 2021 für Transaktionsregister, die am 31. Dezember 2020 registriert waren

Artikel 16 Inkrafttreten

Anhang Vorläufige Gebühren im ersten Jahr

Teil 1
Vorläufige Aufsichtsgebühr für das Jahr der Registrierung eines Transaktionsregisters bei Einsetzen der Meldepflicht im Folgejahr

Teil 2
Vorläufige Aufsichtsgebühr für das Jahr der Registrierung eines Transaktionsregisters bei Einsetzen der Meldepflicht in den ersten sechs Monaten desselben Jahres

Teil 3