VO (EU) 2019/360
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Vollständige Abgeltung der Aufsichtskosten
Artikel 2 Zugrunde zu legender Umsatz
Artikel 3 - gestrichen -
Kapitel II
Gebühren
Artikel 4 Gebührenarten
Artikel 5 Registrierungsgebühr und Ausweitung der Registrierungsgebühr
Artikel 6 Jährliche Aufsichtsgebühr für registrierte Transaktionsregister und Transaktionsregister mit ausgeweiteter Registrierung
Artikel 7 Gebühren für Transaktionsregister aus Drittstaaten
Kapitel III
Zahlungs- und Erstattungsbedingungen
Artikel 8 Allgemeine Zahlungsmodalitäten
Artikel 9 Zahlung der Registrierungsgebühren
Artikel 10 Zahlung der jährlichen Aufsichtsgebühren
Artikel 11 Zahlung der Gebühren für Transaktionsregister aus Drittstaaten
Artikel 12 Rückerstattung an die zuständigen Behörden
Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 13 Berechnung der vorläufigen Aufsichtsgebühren
Artikel 14 Zahlung der Registrierungsgebühren und der Gebühren für Transaktionsregister aus Drittstaaten im Jahr 2019
Artikel 15 Jährliche Aufsichtsgebühr 2020 für Transaktionsregister, deren Registrierung im Jahr 2019 vorgenommen oder ausgeweitet wurde
Artikel 15a Jahresaufsichtsgebühr 2021 für Transaktionsregister, die am 31. Dezember 2020 registriert waren
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang Vorläufige Gebühren im ersten Jahr
Teil 1
Vorläufige Aufsichtsgebühr für das Jahr der Registrierung eines Transaktionsregisters bei Einsetzen der Meldepflicht im Folgejahr
Teil 2
Vorläufige Aufsichtsgebühr für das Jahr der Registrierung eines Transaktionsregisters bei Einsetzen der Meldepflicht in den ersten sechs Monaten desselben Jahres