VO (EU) 2019/331
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationale Verwaltungsregelungen
Kapitel II
Antragstellung, Berichterstattung und Überwachungsvorschriften
Artikel 4 Von Betreibern von Bestandsanlagen gestellte Anträge auf kostenlose Zuteilung
Artikel 5 Von neuen Marktteilnehmern gestellte Anträge auf kostenlose Zuteilung
Artikel 6 Allgemeine Überwachungspflicht
Artikel 7 Überwachungsgrundsätze
Artikel 8 Inhalt und Übermittlung des Plans zur Überwachungsmethodik
Artikel 9 Änderungen des Plans zur Überwachungsmethodik
Artikel 10 Aufgliederung in Anlagenteile
Artikel 11 Kontrollsystem
Artikel 12 Datenlücken
Artikel 13 Verwendung elektronischer Vorlagen
Kapitel III
Zuteilungsregeln
Artikel 14 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
Artikel 15 Historische Aktivitätsrate für Bestandsanlagen
Artikel 16 Zuteilung auf Anlagenebene für Bestandsanlagen
Artikel 17 Historische Aktivitätsrate für neue Marktteilnehmer
Artikel 18 Zuteilung an neue Marktteilnehmer
Artikel 19 Zuteilung für Steamcracken
Artikel 20 Zuteilung für Vinylchlorid-Monomer
Artikel 21 Wärmeflüsse zwischen Anlagen
Artikel 22 - gestrichen -
Artikel 22a Konditionalität für die kostenlose Zuteilung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Artikel 22b Konditionalität für die kostenlose Zuteilung im Zusammenhang mit Plänen zur Klimaneutralität
Artikel 22c Nichtkumulierbarkeit der in den Artikeln 22a und 22b vorgesehenen Kürzung um 20 %
Artikel 22d Aktualisierung des Plans zur Klimaneutralität
Artikel 22e Veröffentlichung des Plans zur Klimaneutralität
Artikel 23 Änderungen der Zuteilung an Anlagen
Artikel 24 Verzicht auf die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
Artikel 25 Fusionen und Spaltungen
Artikel 26 Einstellung des Betriebs einer Anlage
Kapitel IV
Schlussbestimmungen
Artikel 27 Aufhebung des Beschlusses 2011/278/EU
Artikel 28 Inkrafttreten
Anhang I Benchmarks
1. Festlegung von Produkt-Benchmarks und Systemgrenzen ohne Erhebung von Stromverbrauchsdaten
2. Festlegung von Produkt-Benchmarks und Systemgrenzen mit Erhebung von Stromverbrauchsdaten
3. Wärme- und Brennstoff-Benchmarks
Anhang II Produktspezifische Benchmarks
1. Benchmark "Raffinerieprodukte": Funktionen der CO2-gewichteten Tonne (CWT-Funktionen)
2. Benchmark "Aromaten" CWT-Funktionen
Anhang III Historische Aktivitätsraten für bestimmte Produkt-Benchmarks gemäß Artikel 15 Absatz 8 und Artikel 17 Buchstabe f
Anhang IV Parameter für die Erhebung von Bezugsdaten
1. Allgemeine Daten von Anlagen
1.1. Angaben zur Anlage und ihrem Betreiber1.2. Angaben zur Prüfstelle
1.3. Angaben zur Tätigkeit
1.4. Umsetzung der Konditionalitätsbestimmungen der Artikel 22a und 22b
1.5. Liste der Anlagenteile
1.6. Liste der Anschlüsse an andere EU-EHS-Anlagen oder Nicht-EHS-Einrichtungen für die Weiterleitung von messbarer Wärme, Zwischenprodukten, Restgasen oder CO2 zur Verwendung in dieser Anlage oder zur dauerhaften geologischen Speicherung
2. Ausführliche Jahresdaten für jedes Jahr des Bezugszeitraums
2.1. Ausführliche geprüfte Jahresemissionsdaten auf Anlagenebene2.2. Jährliche Emissionen pro Anlagenteil
2.3. Jährliche Anlagengesamtbilanz des Imports, der Erzeugung, des Verbrauchs und des Exports von Wärme
2.4. Jährliche Zuordnung von Energie an Anlagenteile
2.5. Jährliche Anlagengesamtbilanz des Imports, der Erzeugung, des Verbrauchs und des Exports von Strom
2.6. Weitere Jahresdaten zu Anlagenteilen
2.7. Jährliche Tätigkeitsdaten für Anlagenteile mit Produkt-Benchmark
3. Daten für eine Aktualisierung von Benchmarks
3.1. Jahresdaten für Anlagenteile mit Produkt-Benchmark3.2. Jahresdaten für Anlagenteile mit Wärme-Benchmark und für Fernwärmeanlagenteile
3.3. Jahresdaten für Anlagenteile mit Brennstoff-Benchmark
Anhang V Für die Kürzung der kostenlosen Zuteilung gemäß Artikel 10b Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG anwendbare Faktoren
Anhang VI Mindestinhalt des Plans zur Überwachungsmethodik
Anhang VII Datenüberwachungsmethoden
1. Gegenstand
2. Begriffsbestimmungen
3. Allgemeine Methoden
3.1. Anwendbare Methoden3.2. Ansatz für die Zuordnung von Daten an Anlagenteile
3.3. Messinstrumente oder -verfahren, die nicht der Kontrolle des Anlagebetreibers unterliegen
3.4. Methoden der indirekten Bestimmung
4. Auswahl der Bestimmungsmethoden und der Datenquellen mit der höchsten erreichbaren Genauigkeit
4.1. Technische Machbarkeit4.2. Unverhältnismäßige Kosten
4.3. Prozess
4.4. Auswahl von Datenquellen für die Quantifizierung von Materialien und Brennstoffen
4.5. Auswahl von Datenquellen für die Quantifizierung von Energieströmen
4.6. Auswahl von Datenquellen für die Eigenschaften von Materialien
5. Methoden für die Bestimmung der Jahresmengen von Materialien und Brennstoffen
6. Anforderungen an Laboranalysen und die damit verbundene Probenahme
6.1. Anforderungen an Laboranalysen6.2. Vereinfachte Anforderungen an bestimmte Laboranalysen
7. Regeln für die Bestimmung der Nettomenge messbarer Wärme
7.1. Grundsätze7.2. Methodiken für die Bestimmung von Nettomengen messbarer Wärme
7.3. Differenzierung von Fernwärme, EU-EHS-Wärme und Nicht-EHS-Wärme
8. Regeln für die Zuordnung von Brennstoffen und Emissionen der Kraft-Wärme-Koppelung für die Zwecke der Aktualisierung von Benchmarkwerten
9. Verfahren zur Verfolgung der PRODCOM-Codes und KN-Codes von Produkten und Waren
10. Regeln für die Bestimmung von Emissionen auf Anlagenteilebene für die Zwecke der Aktualisierung von Benchmarkwerten
10.1. Emissionen auf Anlagenteilebene10.2. Anlagenteilen zugeordnete Emissionen
Anhang VIII Bestimmung der infrage kommenden Mitgliedstaaten gemäß Artikel 22b Absatz 3
1. Methode