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Durchführungsverordnung (EU) 2019/84 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
(ABl. LI 18 vom 21.01.2019 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen 1, insbesondere auf Artikel 12,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 15. Oktober 2018 hat der Rat die Verordnung (EU) 2018/1542 erlassen.
(2) Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen sollten neun Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 aufgenommen werden.
(3) Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.
Anhang |
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 aufgenommen:
" A. Natürliche Personen
B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
Name | Angaben zur Identität | Gründe | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
1. Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) | alias Centre d'Études et de Recherches Scientifiques (CERS), Centre de Recherche de Kaboun
Adresse: Barzeh Street, |
Das Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) ist die zentrale Organisation des syrischen Regimes für die Entwicklung chemischer Waffen.
Das SSRC ist für die Entwicklung und Herstellung chemischer Waffen und der Raketen als deren Trägermittel zuständig und ist auf mehrere Standorte in Syrien verteilt. |
21.1.2019" |
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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