Regelwerk, EU 2019

Beschl. (EU) 2019/70
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Anhang I EU-Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für grafisches Papier

Kriterium 1: Emissionen in Wasser und Luft

Tabelle 1 Referenzwerte für Emissionen unterschiedlicher Zellstofftypen sowie Referenzwert der Papierherstellung

Kriterium 2: Energieverbrauch

Tabelle 2 Referenzwerte für Strom und Brennstoff

Kriterium 3: Fasern - Erhaltung der Ressourcen, nachhaltige Forstwirtschaft

Kriterium 4: Beschränkungen unterworfene gefährliche Stoffe und Gemische

Tabelle 3 Ausnahmen von den CLP-Gefahrenbeschränkungen und geltende Bedingungen

Kriterium 5: Abfallbewirtschaftung

Kriterium 6: Gebrauchstauglichkeit

Kriterium 7: Angaben auf der Verpackung

Kriterium 8. Angaben auf dem EU-Umweltzeichen

Anhang II EU-Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hygienepapier und Hygienepapierprodukte

Kriterium 1: Emissionen in Wasser und Luft

Tabelle 1 Referenzwerte für Emissionen unterschiedlicher Zellstofftypen sowie Referenzwert der Papierherstellung

Kriterium 2: Energieverbrauch

Tabelle 2 Referenzwerte für Strom und Brennstoff

Kriterium 3: Fasern - Erhaltung der Ressourcen, nachhaltige Forstwirtschaft

Kriterium 4: Beschränkungen unterworfene gefährliche Stoffe und Gemische

Tabelle 3 Ausnahmen von den CLP-Gefahrenbeschränkungen und geltende Bedingungen

Kriterium 5: Abfallbewirtschaftung

Kriterium 6: Anforderungen an das Endprodukt

Kriterium 7