VO (EU) 2018/2066
- Inhalt =>
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Vollständigkeit
Artikel 6 Konsistenz, Vergleichbarkeit und Transparenz
Artikel 7 Genauigkeit
Artikel 9 Fortlaufende Verbesserung
Artikel 10 Koordinierung
Kapitel II
Monitoringkonzept
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 11 Allgemeine Verpflichtung
Artikel 12 Inhalt und Übermittlung des Monitoringkonzepts
Artikel 13 Standardisierte und vereinfachte Monitoringkonzepte
Artikel 14 Änderungen des Monitoringkonzepts
Artikel 15 Genehmigung von Änderungen des Monitoringkonzepts
Artikel 16 Anwendung und Aufzeichnung von Änderungen
Abschnitt 2
Technische Machbarkeit und unverhältnismäßige Kosten
Artikel 17 Technische Machbarkeit
Artikel 18 Unverhältnismäßige Kosten
Kapitel III
Überwachung der Emissionen von ortsfesten Anlagen
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 19 Kategorisierung von Anlagen, Stoffströmen und Emissionsquellen
Artikel 20 Grenzen der Überwachung
Artikel 21 Wahl der Überwachungsmethodik
Artikel 22 Nicht auf Ebenen basierende Überwachungsmethodiken
Artikel 23 Vorübergehende Änderungen der Überwachungsmethodik
Abschnitt 2
Auf Berechnung beruhende Methodik
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Artikel 24 Berechnung von Emissionen nach der Standardmethodik
Artikel 25 Berechnung von Emissionen nach der Massenbilanzmethodik
Artikel 26 Anzuwendende Ebenen
Unterabschnitt 2
Tätigkeitsdaten
Artikel 27 Bestimmung von Tätigkeitsdaten
Artikel 28 Messsysteme unter der Kontrolle des Anlagenbetreibers
Artikel 29 Messsysteme außerhalb der Kontrolle des Anlagenbetreibers
Unterabschnitt 3
Berechnungsfaktoren
Artikel 30 Bestimmung von Berechnungsfaktoren
Artikel 31 Standardwerte für Berechnungsfaktoren
Artikel 32 Auf Analysen basierende Berechnungsfaktoren
Artikel 33 Probenahmeplan
Artikel 34 Inanspruchnahme von Laboratorien
Artikel 35 Häufigkeit der Analysen
Unterabschnitt 4
Spezifische Berechnungsfaktoren
Artikel 36 Emissionsfaktoren für CO2
Artikel 37 Oxidations- und Umsetzungsfaktoren
Unterabschnitt 5
Behandlung von Biomasse, synthetischen kohlenstoffarmen Brennstoffen, RFNBOs und RCFs
Artikel 38 Biomasse-Stoffströme
Artikel 39 Bestimmung von Biomasseanteil und fossilem Anteil
Artikel 39a Bestimmung des RFNBO- oder RCF-Anteils oder des Anteils synthetischer kohlenstoffarmer Brennstoffe und des RFNBO- oder RCF-Anteils mit Emissionsfaktor null oder des Anteils synthetischer kohlenstoffarmer Brennstoffe mit Emissionsfaktor null
Abschnitt 3
Auf Messung beruhende Methodik
Artikel 40 Anwendung der auf Messung beruhenden Methodik
Artikel 41 Ebenenanforderungen
Artikel 42 Messnormen und -laboratorien
Artikel 43 Bestimmung von Emissionen
Artikel 44 Datenaggregierung
Artikel 45 Fehlende Daten
Artikel 46 Flankierende Emissionsberechnung
Abschnitt 4
Besondere Bestimmungen
Artikel 47 Anlagen mit geringen Emissionen
Artikel 48 Inhärentes CO2
Artikel 49 Weitergeleitetes CO2
Artikel 49a Dauerhaft in einem Produkt chemisch gebundene Emissionen
Artikel 50 Verwendung oder Weiterleitung von N2O
Kapitel IV
Überwachung der Emissionen und der Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr
Artikel 51 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 52 Übermittlung von Monitoringkonzepten
Artikel 53 Überwachungsmethodik für Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten
Artikel 53a Vorschriften für die Berichterstattung über die Verwendung alternativer Flugkraftstoffe
Artikel 54 Bestimmung des Biomasseanteils für Biokraftstoffe
Artikel 54a Besondere Bestimmungen für zulässige Flugkraftstoffe
Artikel 54b Bestimmung des RFNBO-, RCF- oder synthetischen kohlenstoffarmen Anteils
Artikel 54c Bedingungen für die Belegung von Biokraftstoffen, RFNBOs, RCFs und synthetischen kohlenstoffarmen Kraftstoffen mit Emissionsfaktor null durch Luftfahrzeugbetreiber
Artikel 55 Kleinemittenten
Artikel 56 Unsicherheitsquellen
Artikel 56a Berechnung von CO2-Äquivalenten für Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr
Artikel 56b Datenüberwachung
Artikel 57 - gestrichen -
Kapitel V
Datenverwaltung und -Kontrolle
Artikel 58 Datenflussaktivitäten
Artikel 59 Kontrollsystem
Artikel 60 Qualitätssicherung
Artikel 61 Qualitätssicherung der Informationstechnologie
Artikel 62 Aufgabentrennung
Artikel 63 Interne Überprüfung und Validierung von Daten
Artikel 64 Berichtigungen und Korrekturmaßnahmen
Artikel 65 Ausgelagerte Prozesse
Artikel 66 Behandlung von Datenlücken bei der Emissionsberichterstattung
Artikel 67 Aufzeichnungen und Dokumentation
Kapitel VI
Berichtspflichten
Artikel 68 Zeitplan und Pflichten für die Berichterstattung
Artikel 69 Berichterstattung über Verbesserungen der Überwachungsmethodik
Artikel 70 Bestimmung von Emissionen durch die zuständige Behörde
Artikel 71 Zugriff auf Informationen
Artikel 72 Rundung von Daten
Artikel 73 Gewährleistung der Konsistenz mit anderen Berichterstattungen
Kapitel VII
Anforderungen an die Informationstechnologie
Artikel 74 Formate für den elektronischen Datenaustausch
Artikel 75 Verwendung automatisierter Systeme
Kapitel VIIa
Überwachung der Emissionen von beaufsichtigten Unternehmen
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 75a Allgemeine Grundsätze
Artikel 75b Monitoringkonzepte
Artikel 75c Technische Machbarkeit
Artikel 75d Unverhältnismäßige Kosten
Artikel 75e Kategorisierung von beaufsichtigten Unternehmen und Brennstoffströmen
Artikel 75f Überwachungsmethodik
Artikel 75g Vorübergehende Änderungen der Überwachungsmethodik
Abschnitt 2
Auf Berechnung beruhende Methodik
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 75h Anzuwendende Ebenen für in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Brennstoffmengen und Berechnungsfaktoren
Artikel 75i Anzuwendende Ebenen für den Anteilsfaktor
Unterabschnitt 2
In den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Brennstoffmengen
Artikel 75j Bestimmung der in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Brennstoffmengen
Unterabschnitt 3
Berechnungsfaktoren
Artikel 75k Bestimmung von Berechnungsfaktoren
Unterabschnitt 4
Behandlung von Biomasse, synthetischen kohlenstoffarmen Brennstoffen, RFNBOs und RCFs
Artikel 75m Überführung von Brennstoffströmen, die Biomasse, synthetische kohlenstoffarme Brennstoffe, RFNBOs und RCFs enthalten, in den steuerrechtlich freien Verkehr
Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen
Artikel 75n Beaufsichtigte Unternehmen mit geringen Emissionen
Artikel 75o Datenverwaltung und -Kontrolle
Artikel 75p Jahresemissionsberichte
Artikel 75q Berichterstattung über Verbesserungen der Überwachungsmethodik
Artikel 75r Bestimmung von Emissionen durch die zuständige Behörde
Artikel 75s Zugang zu Informationen und Rundung von Daten
Artikel 75t Gewährleistung der Kohärenz mit anderen Berichterstattungen
Artikel 75u Anforderungen an die Informationstechnologie
Kapitel VIIb
Horizontale Bestimmungen im Zusammenhang mit der Überwachung der Emissionen von beaufsichtigten Unternehmen
Artikel 75v Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung
Artikel 75w Betrugsprävention und Pflicht zur Zusammenarbeit
Kapitel VIII
Schlussbestimmungen
Artikel 76 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 601/2012
Artikel 77 Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 601/2012
Artikel 78 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Mindestinhalt des Monitoringkonzepts (Artikel 12 Absatz 1)
1. Mindestinhalt des Monitoringkonzepts für Anlagen2. Mindestinhalt der Monitoringkonzepte für den Luftverkehr
3. - gestrichen -
4. Mindestinhalt der Monitoringkonzepte für beaufsichtigte Unternehmen
Anhang II Festlegung der Ebenen für auf Berechnung beruhende Methodiken für Anlagen (Artikel 12 Absatz 1)
1. Festlegung der Ebenen für Tätigkeitsdaten
Tabelle 1 Ebenen für Tätigkeitsdaten (höchstzulässige Unsicherheit für die einzelnen Ebenen)
2. Festlegung der Ebenen für Berechnungsfaktoren für Emissionen aus der Verbrennung
2.1 Ebenen für Emissionsfaktoren2.2 Ebenen für den unteren Heizwert (Hu)
2.3 Ebenen für Oxidationsfaktoren
2.4 Ebenen für den Biomasseanteil
2.5 Ebenen für den RFNBO- oder RCF-Anteil oder den Anteil synthetischer kohlenstoffarmer Brennstoffe
3. Festlegung der Ebenen für Berechnungsfaktoren für Massenbilanzen
3.1 Ebenen für den Kohlenstoffgehalt3.2 Ebenen für untere Heizwerte
3.3 Ebenen für den Biomasseanteil
3.4 Ebenen für den RFNBO- oder RCF-Anteil oder den Anteil synthetischer kohlenstoffarmer Brennstoffe
4. Festlegung der Ebenen für die Berechnungsfaktoren für CO2-Prozessemissionen
Methode A4.1. Ebenen für den Emissionsfaktor - Methode A
4.2. Ebenen für den Umsetzungsfaktor - Methode A
4.3. Ebenen für den Emissionsfaktor - Methode B
4.4. Ebenen für den Umsetzungsfaktor - Methode B
4.5. Ebenen für den unteren Heizwert (Hu)
4.6. Ebenen für den Biomasseanteil
4.7 Ebenen für den RFNBO- oder RCF-Anteil oder den Anteil synthetischer kohlenstoffarmer Brennstoffe
5. - gestrichen -
Anhang IIa Festlegung der Ebenen für auf Berechnung beruhende Methodiken für beaufsichtigte Unternehmen
1. Festlegung der Ebenen für in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Brennstoffmengen
Tabelle 1: Ebenen für in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Brennstoffmengen (höchstzulässige Unsicherheit für die einzelnen Ebenen)
2. Festlegung der Ebenen für Berechnungsfaktoren und den Anteilsfaktor
2.1. Ebenen für Emissionsfaktoren2.2. Ebenen für den Einheitenumrechnungsfaktor
2.3. Ebenen für den Biomasseanteil
2.3a Ebenen für den RFNBO- oder RCF-Anteil oder den Anteil synthetischer kohlenstoffarmer Brennstoffe
2.4. Ebenen für den Anteilsfaktor
Anhang III Überwachungsmethodiken für Emissionen aus dem Luftverkehr (Artikel 53)
1. Berechnungsmethodiken für die Bestimmung von THG im Sektor Luftverkehr
Methode A
2. Emissionsfaktoren für Standardtreibstoffe
Tabelle 1 CO2-Faktoren für fossile Flugzeugtreibstoffe (vorläufige Emissionsfaktoren)
3. Berechnung der Großreisentfernung
Anhang IIIa Überwachungsmethodiken für Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr (Artikel 56a)
1. Begriffsbestimmungen in Verbindung mit Nicht-CO2-Effekten aus dem Luftverkehr
2. Verfolgungssystem für Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr (NEATS)
3. Module für die Kraftstoffverbrennung und für die Schätzung der Emissionen in Verbindung mit Nicht-CO2-Effekten aus dem Luftverkehr
4. Modelle zur Berechnung von CO2(ÄQ) für Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr
5. Verwendung von Standardwerten für Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr
Anhang IIIb Konservative Standard-Motornummern je Luftfahrzeugtyp
Anhang IV Aktivitätsspezifische Überwachungsmethodiken für Anlagen (Artikel 20 Absatz 2)
1. Spezifische Überwachungsvorschriften für Emissionen aus Verbrennungsprozessen
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
C. Abgaswäsche
D. Fackeln
2. Raffination von Öl gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
3. Herstellung von Koks gemäss Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
4. Röstung oder Sinterung von Metallerz gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
5. Herstellung von Eisen und Stahl gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
6. Herstellung oder Verarbeitung von Eisen- und Nichteisenmetallen gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
7. CO2-Emissionen aus der Herstellung oder Verarbeitung von Primäraluminium gemäss Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
8. PFC-Emissionen aus der Herstellung oder Verarbeitung von Primäraluminium gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Bestimmung von PFC-Emissionen
Berechnungsmethode A - Steigungsmethode ("Slope Method")
Tabelle 1 Technologiespezifische Emissionsfaktoren, bezogen auf Tätigkeitsdaten für die Steigungsmethode
Berechnungsmethode B - Überspannungsmethode ("Overvoltage Method")
Tabelle 2 Technologiespezifische Emissionsfaktoren, bezogen auf Überspannungsdaten
C. Bestimmung von CO2Äq-Emissionen
9. Herstellung von Zementklinker gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
Berechnungsmethode A: Ofen-Input-Betrachtung
Berechnungsmethode B: Klinker-Output-Betrachtung
C. Emissionen bezogen auf Staubabscheidungen
D. Emissionen aus nicht karbonatischem Kohlenstoff im Rohmehl
10. Herstellung von Kalk oder Brennen von Dolomit oder Magnesit gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
C. Emissionen aus nicht karbonatischem Kohlenstoff in Rohmaterialien
11. Herstellung von Glas, Glasfasern oder Dämmmaterial aus Mineralwolle gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
12. Herstellung von Keramischen Erzeugnissen gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
Methode A (Input-Betrachtung):
Methode B (Output-Betrachtung):
13. Herstellung von Gipserzeugnissen und Gipskartonplatten gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
14. Herstellung von Zellstoff und Papier gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
15. Herstellung von Industrieruss gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
16. Bestimmung von Distickstoffoxid-Emissionen (N2O) aus der Herstellung von Salpetersäure, Adipinsäure, Caprolactam, Glyoxal und Glyoxylsäure gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Bestimmung von N2O-Emissionen
B.1 N2O-Emissionen pro JahrB.2 N2O-Emissionen pro Stunde
B.3 Bestimmung des Abgasstroms
B.4 Sauerstoffkonzentrationen (O2)
B.5 Berechnung von N2O-Emissionen
B.6 Bestimmung der tätigkeitsbezogenen Produktionsraten
B.7 Häufigkeit der Probenahmen
C. Bestimmung der jährlichen CO2-Äquivalente (CO2Äq)
17. Herstellung von Ammoniak gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
18. Herstellung von organischen Grundchemikalien gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
19. Herstellung von Wasserstoff und Synthesegas gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
20. Herstellung von Soda und Natriumbicarbonat gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG
A. GeltungsbereichB. Spezifische Überwachungsvorschriften
21. Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus der CO2-Abscheidung zwecks Beförderung und geologischer Speicherung in einer gemäß der Richtlinie 2009/31/EG genehmigten Speicherstätte
A. GeltungsbereichB. Quantifizierung weitergeleiteter und emittierter CO2-Mengen
B.1 Quantifizierung auf AnlagenebeneB.2 Bestimmung von weitergeleitetem CO2
22. Bestimmung der Treibhausgasemissionen aus der Beförderung von CO2 zwecks geologischer Speicherung in einer gemäß der Richtlinie 2009/31/EG genehmigten Speicherstätte
A. GeltungsbereichB. Methodiken der CO2-Quantifizierung
B.1 Methode A:B.2 Methode B:
23. Geologische Speicherung von CO2 in einer gemäß der Richtlinie 2009/31/EG genehmigten Speicherstätte
A. GeltungsbereichB. Quantifizierung von CO2-Emissionen
B.1 Abgelassene und diffuse Emissionen aus der InjektionB.2 Abgelassene und diffuse Emissionen aus der tertiären Förderung von Kohlenwasserstoffen
B.3 Leckage aus dem Speicherkomplex
Anhang V Mindestebenenanforderungen für auf Berechnung beruhende Methodiken bei Anlagen der Kategorie a im Sinne von Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe a und Unternehmen der Kategorie a im Sinne von Artikel 75e Absatz 2 Buchstabe a sowie Berechnungsfaktoren für kommerzielle Standardbrennstoffe, die von Anlagen der Kategorien B und C im Sinne von Artikel 19 Absatz 2 Buchstaben b und c und Unternehmen der Kategorie B im Sinne von Artikel 75e Absatz 2 Buchstabe b verwendet werden
Tabelle 1 Mindestebenen für auf Berechnung beruhende Methodiken bei Anlagen der Kategorie a und im Falle von Berechnungsfaktoren für kommerzielle Standardbrennstoffe für alle Anlagen gemäß Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a.
Tabelle 2: Mindestebenen für auf Berechnung beruhende Methodiken bei Unternehmen der Kategorie a und Berechnungsfaktoren für kommerzielle Standardbrennstoffe für beaufsichtigte Unternehmen gemäß Artikel 75e Absatz 2 Buchstabe a
Anhang VI Referenzwerte für Berechnungsfaktoren (Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a)
1. Brennstoffemissionsfaktoren, bezogen auf den unteren Heizwert (HU)
Tabelle 1 Brennstoffemissionsfaktoren, bezogen auf den unteren Heizwert (Hu), und untere Heizwerte je Brennstoffmasse2. Emissionsfaktoren, bezogen auf Prozessemissionen
Tabelle 2 Stöchiometrischer Emissionsfaktor für Prozessemissionen aus der Karbonatzersetzung (Methode A)Tabelle 3 Stöchiometrischer Emissionsfaktor für Prozessemissionen aus der Karbonatzersetzung auf Basis von Erdalkalioxiden (Methode B)
Tabelle 4 Emissionsfaktoren für Prozessemissionen aus anderen Prozessmaterialien (Eisen- und Stahlproduktion und Verarbeitung von Eisenmetallen)
Tabelle 5 Stöchiometrische Emissionsfaktoren für Prozessemissionen aus anderen Prozessmaterialien (organische Grundchemikalien)
3. Treibhauspotenziale anderer Treibhausgase als CO2
Tabelle 6 TreibhauspotenzialeAnhang VII Mindesthäufigkeit der Analysen (Artikel 35)
Anhang VIII Auf Messung beruhende Methodiken (Artikel 41)
1. Ebenen für auf Messung beruhende Methodiken
Tabelle 1 Ebenen für Systeme zur kontinuierlichen Emissionsmessung (höchstzulässige Unsicherheit je Ebene) Im Falle von CO2 ist die Unsicherheit auf die insgesamt gemessene Menge CO2 zu beziehen. Wird der Biomasse-Anteil nach einer auf Messung beruhenden Methodik bestimmt, gelten für den Biomasse-Anteil die für CO2 festgelegten Ebenen.2. Mindestebenenanforderungen für Anlagen der Kategorie A
3. Bestimmung von THG Anhand von auf Messung beruhenden Methodiken
Gleichung 14. Berechnung der Konzentration durch indirekte Konzentrationsmessung
Gleichung 35. Ersatzwerte für fehlende Konzentrationsdaten bei auf Messung beruhenden Methodiken
Gleichung 4Anhang IX Aufzubewahrende Mindestdaten und -informationen gemäß Artikel 67 Absatz 1
1. Gemeinsame Angaben für Anlagen, Luftfahrzeugbetreiber und beaufsichtigte Unternehmen2. Spezifische Angaben für ortsfeste Anlagen
3. Spezifische Angaben für Luftverkehrstätigkeiten
4. Spezifische Angaben für beaufsichtigte Unternehmen
Anhang X Mindestinhalt der Jahresberichte (Artikel 68 Absatz 3)
1. Jahresemissionsberichte ortsfester Anlagen2. Jahresemissionsberichte von Luftfahrzeugbetreibern
2a. Jahresberichte der Luftfahrzeugbetreiber über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr
3. - gestrichen -
4. Jahresemissionsberichte von beaufsichtigten Unternehmen
Anhang Xa Berichte über Brennstofflieferanten und Brennstoffeinsatz von ortsfesten Anlagen sowie gegebenenfalls Luftfahrzeugbetreibern und Schifffahrtsunternehmen
Anhang Xb Berichte über von beaufsichtigten Unternehmen in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Brennstoffe