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Beschluss (GASP) 2018/1945 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia
(ABl. Nr. L 314 vom 11.12.2018 S. 61)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 26. April 2010 den Beschluss 2010/231/GASP angenommen 1.
(2) Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 14. November 2018 die Resolution 2444 (2018) angenommen. Diese Resolution stellt fest, dass eines der Kriterien für die Aufnahme in die Liste nach Resolution 1844 (2008) die Beteiligung an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Somalias bedrohen, oder die Unterstützung solcher Handlungen ist; sie beschließt des Weiteren, dass solche Handlungen unter anderem auch die Planung, Steuerung oder Begehung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalthandlungen umfassen können.
(3) Der Beschluss 2010/231/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 2 erster Gedankenstrich des Beschlusses 2010/231/GASP erhält folgende Fassung:
"- an Handlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Somalia bedrohen, hierzu zählt unter anderem:
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2018.
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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