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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft /Verwaltung - EU Bund

Verordnung (EU) 2018/1798 der Kommission vom 21. November 2018 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2019

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 296 vom 22.11.2018 S. 2)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2) Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1: "Unternehmen und die Informationsgesellschaft" und Modul 2: "Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft" bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft im Rahmen von Modul 1: "Unternehmen und die Informationsgesellschaft" und Modul 2: "Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft" sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. November 2018

1) ABl. L 143 vom 30.04.2004 S. 49.

.

Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft Anhang I

A. Themen und dazugehörige Variablen

1. Für das Bezugsjahr 2019 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

  1. IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;
  2. Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen;
  3. elektronischer Handel;
  4. e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte;
  5. IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen;
  6. Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen;
  7. IKT-Sicherheit.

2. Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

a) IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

  1. für alle Unternehmen:
  2. für Unternehmen, die Computer nutzen:

b) Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

  1. für Unternehmen, die Computer nutzen:
  2. für Unternehmen mit Internetzugang:
  3. für Unternehmen, die über eine beliebige Art eines festen Internetanschlusses verfügen:
  4. für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte zur Verfügung stellen, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen;
  5. für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen:

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