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Durchführungsverordnung (EU) 2018/1117 des Rates vom 10. August 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
(ABl. Nr. L 204 vom 13.08.2018 S. 9)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
(2) Der Rat hat am 25. Juni 2018 die Durchführungsverordnung (EU) 2018/898 2 angenommen, mit der sieben Personen zu der Liste der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, hinzugefügt wurden.
(3) Es sind aktualisierte Informationen zu mehreren Einträgen in der Liste eingegangen.
(4) Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 10. August 2018.
2) Durchführungsverordnung (EU) 2018/898 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. Nr. L 160 I vom 25.06.2018 S. 1.).
Anhang |
Die Einträge 1, 3, 4 und 5 in der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltenen Liste von Personen und Einrichtungen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:
Name | Angaben zur Identität | Begründung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"1. | Aung Kyaw Zaw | Geburtsdatum: 20. August 1961
Reisepass-Nr. DM000826 Ausstellungsdatum: 22. November 2011 Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021 Militärische Kennziffer: BC 17444 |
Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018 |
3. | Than Oo | Geburtsdatum: 12. Oktober 1973
Militärische Kennziffer: BC 25723 |
Brigadegeneral Than Oo ist Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018 |
4. | Aung Aung | Militärische Kennziffer: BC 23750 | Brigadegeneral Aung Aung ist Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018 |
5. | Khin Maung Soe |
(Stand: 11.03.2019)
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