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Durchführungsverordnung (EU) 2018/898 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
(ABl. Nr. LI 160 vom 25.06.2018 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 2. Mai 2013 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erlassen.
(2) Am 26. Februar 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die anhaltenden weit verbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverstöße durch die Streit- und Sicherheitskräfte von Myanmar/Birma verurteilt hat. In den Schlussfolgerungen wurden Vorschläge für gezielte restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Militärs der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) gefordert.
(3) Am 26. April 2018 hat der Rat die Verordnung (EU) 2018/647 2 angenommen, die einen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte, den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei angehörige natürliche Personen bildet, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen und die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind.
(4) Angesichts der Lage in Myanmar/Birma und der Verantwortung von Teilen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei für Menschenrechtsverletzungen sollten sieben Personen in die Liste der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
(5) Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2018.
2) Verordnung (EU) 2018/647 des Rates vom 26. April 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. Nr. L 108 vom 27.04.2018 S. 1).
Anhang |
Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 aufgenommen:
"Name | Angaben zur Identität | Begründung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
1. | Aung Kyaw Zaw | Geburtsdatum: 20. August 1961
Reisepass-Nr. DM000826 Ausstellungsdatum: 22. November 2011 Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021 Nationale Kennziffer: BC 17444 |
Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018 |
2. | Maung Maung Soe | Geburtsdatum: März 1964
Nationale Kennziffer: Tatmadaw Kyee 19571 |
Generalmajor Maung Maung Soe war von Oktober 2016 bis 10. November 2017 Befehlshaber des Kommandobereichs West der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und überwachte die Militäroperationen im Bundesstaat Rakhine. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018 |
3. | Than Oo | Geburtsdatum: 12. Oktober 1973
Nationale Kennziffer: BC 25723 |
(Stand: 11.03.2019)
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