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Regelwerk, EU 2018, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Delegierter Beschluss (EU) 2018/1007 der Kommission vom 25. April 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Hafenliste und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/861/EG der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 180 vom 17.07.2018 S. 29)



Neufassung -ErsetztEntsch. 2008/861/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Zusammensetzung des Seehafensektors in der Union hat sich seit Erlass der Entscheidung 2008/861/EG der Kommission 2, mit der die Liste der nach Ländern und Küstengebieten codierten und klassifizierten Häfen festgelegt wurde, für die Zwecke der Umsetzung der Richtlinie 2009/42/EG geändert.

(2) Insbesondere aufgrund von Veränderungen der Hafeninfrastruktur der Mitgliedstaaten ist eine Aktualisierung der in der Entscheidung 2008/861/EG festgelegten Hafenliste wichtig.

(3) Die codierte und nach Ländern und Küstengebieten untergliederte aktualisierte Hafenliste sollte im Wege eines delegierten Rechtsakts angenommen werden. Die Entscheidung 2008/861/EG sollte daher aufgehoben werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die codierte und nach Ländern und Küstengebieten untergliederte Hafenliste findet sich im Anhang.

Artikel 2

Die Entscheidung 2008/861/EG wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

____________________
1) ABl. Nr. L 141 vom 06.06.2009 S. 29.

2) Entscheidung 2008/861/EG der Kommission vom 29. Oktober 2008 über die Durchführungsbestimmungen zu der Richtlinie 95/64/EG des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (ABl. Nr. L 306 vom 15.11.2008 S. 66).

.

Eurostat-Liste der EU-Häfen Anhang

Beschreibung

Statistisch relevante Häfen und Nebenhäfen sind für jeden Mitgliedstaat in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Hinweis: Die am Ende für jeden Mitgliedstaat aufgeführten speziellen Aggregate sind nicht in der Zahl der nationalen Häfen in der Liste enthalten.

Struktur
Spaltenüberschrift Erläuterung
CTRY Ländercode (ISO-Alpha-2-Code)
MCA Küstengebiet, in dem der Hafen liegt (Anhang IV der Richtlinie 2009/42/EG)
Locode UN-Code für Ortsbezeichnungen in Handel und Transport (UN/LOCODE) oder von Eurostat speziellen Aggregaten und Häfen ohne gültigen UN/LOCODE vorläufig zugeteilter Ortscode
Port name Name des Hafens
Nat. stat. group Statistisch nicht relevante Häfen werden einer nationalen statistisch relevanten Gruppe zugeordnet. Sie werden mit dem Code des statistisch relevanten Hafens bezeichnet, unter dem sie erfasst sind.
Statistical port Häfen, die als statistische Einheit verwendet werden
Special aggregate Spezielle Aggregate, die in den Statistiken verwendet werden

Zur Tabelle =>PDF


ENDE

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