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Regelwerk, EU 2018, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Beschluss (EU) 2018/752 des Rates vom 14. Mai 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Union auf der 99. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zu der Annahme von Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1, der Genehmigung der zugehörigen Richtlinien für den Fall der Überflutung von vor dem 1. Januar 2014 über die betrieblichen Informationen für Kapitäne gebauten Fahrgastschiffen sowie der Annahme von Änderungen des Internationalen Kodex für die Anwendung von Brandprüfverfahren in der Fassung von 2010 (FTP-Code 2010) zu vertreten ist

(ABl. Nr. L 126 vom 23.05.2018 S. 6)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Maßnahmen der Union im Bereich des Seeverkehrs sollten darauf ausgerichtet sein, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen.

(2) Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation ( IMO) wird auf seiner 99. Tagung vom 16. bis 25. Mai 2018 (MSC 99) voraussichtlich Änderungen der Regeln II-1/1 und II-1/8-1 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ( SOLAS) über die - dem Kapitän bei Überflutung zur Verfügung zu stellenden - computerisierten Stabilitätsunterlagen für vorhandene Fahrgastschiffe (im Folgenden "Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1") annehmen, die zugehörigen Richtlinien über die betrieblichen Informationen für Kapitäne für den Fall der Überflutung von vor dem 1. Januar 2014 gebauten Fahrgastschiffen (im Folgenden "zugehörige Richtlinien") genehmigen und Änderungen des Internationalen Kodex für die Anwendung von Brandprüfverfahren in der Fassung von 2010 (FTP-Code) annehmen.

(3) Da die Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1, die Genehmigung der zugehörigen Richtlinien und die Annahme von Änderungen des FTP-Codes geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere die Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, maßgeblich zu beeinflussen, sollte der Standpunkt, der im Namen der Union auf der MSC 99 zu vertreten ist, festgelegt werden.

(4) Die Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1 und die zugehörigen Richtlinien sollten zur Entwicklung von betriebsspezifischen Richtlinien für vorhandene Fahrgastschiffe führen, indem regelmäßig aktualisierte Informationen über die Reststabilität des Schiffs in beschädigtem Zustand nach einer Überflutung zur Verfügung gestellt werden.

(5) Die Änderungen des FTP-Codes im Bereich von Prüfanforderungen für Bodenbeläge an exponierten Orten (exposed floor coverings) sollten gewährleisten, dass diese Bestimmungen auch für Fahrgastschiffe mit weniger als 36 Fahrgästen gelten.

(6) Insoweit sich die Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1, die Genehmigung der zugehörigen Richtlinien und die Änderungen des FTP-Codes auf die Bestimmungen der Richtlinie 2009/45/EG für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die in der Inlandfahrt eingesetzt werden, auswirken können, fallen diese Änderungen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union.

(7) Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union zu vertreten und ihre Zustimmung dazu zu bekunden, durch die genannten Änderungen gebunden zu sein, soweit diese Änderungen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der auf der 99. Tagung des IMO-Schiffssicherheitsausschusses im Namen der Union zu vertretende Standpunkt besteht in der Zustimmung zu Folgendem:

  1. Annahme der Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1, wie in Anhang 1 des IMO Dokuments MSC 99/3 festgelegt, sowie die Zustimmung zu den zugehörigen Richtlinien, wie in Anhang 1 des Dokuments SDC 5/15 des IMO-Unterausschusses für Schiffsdesign und Schiffbau (SDC) festgelegt;
  2. Annahme der Änderungen von Anhang 3 Tabelle 1 des FTP-Codes, wie in Anhang 2 des IMO-Dokuments MSC 99/3 festgelegt.

Artikel 2

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(Stand: 11.03.2019)

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