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Beschluss (GASP) 2018/459 des Rates vom 19. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
(ABl. Nr. L 77 vom 20.03.2018 S. 17)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/173/GASP 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina angenommen.
(2) Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2019 verlängert werden.
(3) Der Beschluss 2011/173/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2019."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. März 2018.
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ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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