Regelwerk, EU 2018

VO (EU) 2018/308
- Inhalt =>

Artikel 1 Zu übermittelnde Angaben

Artikel 2 Vereinfachte Berichtspflichten für Institute, für die eine Ausnahme gewährt wurde, und Institute, deren Rekapitalisierungsbetrag mit null festgelegt ist

Artikel 3 Für Gruppen zuständige Meldebehörde

Artikel 4 Meldezeiträume und -fristen

Artikel 5 Inkrafttreten

Anhang I Angaben zu den meldenden Abwicklungsbehörden

Anhang II Angaben zur Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Anhang III