VO (EU) 2017/2226
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Grenzen, an denen das EES betrieben wird, und Nutzung des EES an diesen Grenzen
Artikel 5 Aufbau des EES
Artikel 6 Ziele des EES
Artikel 7 Technische Architektur des EES
Artikel 8 Interoperabilität mit dem VIS
Artikel 8a Automatisiertes Verfahren mit dem ETIAS
Artikel 8b Interoperabilität mit dem ETIAS
Artikel 9 Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten
Artikel 10 Allgemeine Grundsätze
Artikel 11 Automatisiertes Berechnungssystem und Verpflichtung zur Unterrichtung von Drittstaatsangehörigen über den verbleibenden zulässigen Aufenthalt
Artikel 12 Informationsmechanismus
Artikel 13 Web-Dienst
Artikel 13a Ausweichverfahren für den Fall, dass Beförderungsunternehmer aus technischen Gründen nicht auf die Daten zugreifen können
Kapitel II
Eingabe und Verwendung von Daten durch zuständige Behörden
Artikel 14 Verfahren für die Eingabe von Daten in das EES
Artikel 15 Gesichtsbild von Drittstaatsangehörigen
Artikel 16 Personenbezogene Daten von visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen
Artikel 17 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die von der Visumpflicht befreit sind
Artikel 18 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, denen die Einreise verweigert wurde
Artikel 19 Hinzufügung von Daten bei Aufhebung, Annullierung oder Verlängerung einer Genehmigung für einen kurzfristigen Aufenthalt
Artikel 20 Hinzufügung von Daten bei Widerlegung der Annahme, dass ein Drittstaatsangehöriger die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des zulässigen Aufenthalts nicht erfüllt
Artikel 21 Ausweichverfahren, wenn die Eingabe von Daten technisch nicht möglich ist oder für den Fall, dass das EES ausfällt
Artikel 22 Übergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen
Artikel 23 Verwendung der Daten zum Zwecke der Verifizierung an den Grenzen, an denen das EES eingesetzt wird
Kapitel III
Nutzung des EES durch andere Behörden
Artikel 24 Nutzung des EES zur Prüfung und Bescheidung von Visumanträgen
Artikel 24a Zugang zu Daten für die Sicherheitskontrolle zum Zwecke der Überprüfung
Artikel 25 Nutzung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in nationale Erleichterungsprogramme
Artikel 25a Zugang der ETIAS-Zentralstelle zu EES-Daten
Artikel 25b Nutzung des EES zur manuellen Bearbeitung von Anträgen durch die nationalen ETIAS-Stellen
Artikel 26 Zugang zu Daten zwecks Verifizierung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
Artikel 27 Zugang zu Daten zwecks Identifizierung
Artikel 28 Speicherung von aus dem EES abgerufenen Daten
Kapitel IV
Verfahren und Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken
Artikel 29 Benannte Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 30 Europol
Artikel 31 Verfahren für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken
Artikel 32 Bedingungen für den Zugang der benannten Behörden zu EES-Daten
Artikel 33 Verfahren und Bedingungen für den Zugriff auf EES-Daten durch Europol
Kapitel V
Speicherung und Änderung der Daten
Artikel 34 Datenspeicherfrist
Artikel 35 Änderung und vorzeitige Löschung von Daten
Kapitel VI
Entwicklung, Betrieb und Zuständigkeiten
Artikel 36 Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission vor der Entwicklung des Systems
Artikel 37 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 38 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und von Europol
Artikel 39 Zuständigkeit für die Verarbeitung von Daten
Artikel 40 Speicherung von Daten in nationalen Dateien und nationalen Einreise-/Ausreisesystemen
Artikel 41 Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
Artikel 42 Bedingungen für die Übermittlung von Daten an einen Mitgliedstaat, der sich noch nicht am EES-Betrieb beteiligt, und an einen Mitgliedstaat, für den diese Verordnung nicht gilt
Artikel 43 Datensicherheit
Artikel 44 Sicherheitsvorfälle
Artikel 45 Haftung
Artikel 46 Führen von Protokollen durch eu-LISa und die Mitgliedstaaten
Artikel 47 Eigenkontrolle
Artikel 48 Sanktionen
Artikel 49 Datenschutz
Kapitel VII
Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes
Artikel 50 Recht auf Information
Artikel 51 Informationskampagne
Artikel 52 Recht auf Zugang zu und Berichtigung, Vervollständigung und Löschung von personenbezogenen Daten sowie auf Beschränkung ihrer Verarbeitung
Artikel 53 Zusammenarbeit zur Durchsetzung der Datenschutzrechte
Artikel 54 Rechtsbehelfe
Artikel 55 Überwachung durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 56 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 57 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 58 Schutz personenbezogener Daten, auf die gemäß Kapitel IV zugegriffen wird
Artikel 59 Protokollierung und Dokumentierung
Kapitel VIII
Änderungen anderer Rechtsinstrumente der Union
Artikel 60 Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
Artikel 61 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008
Artikel 62 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011
Kapitel IX
Schlussbestimmungen
Artikel 63 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Artikel 64 Kosten
Artikel 65 Mitteilungen
Artikel 66 Aufnahme des Betriebs
Artikel 67 Ceuta und Melilla
Artikel 68 Ausschussverfahren
Artikel 69 Beratergruppe
Artikel 70 Schulung
Artikel 71 Handbuch
Artikel 72 Überwachung und Bewertung
Artikel 73 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Liste der in Artikel 41 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen
Anhang II Spezifische Bestimmungen für Drittstaatsangehörige, die auf der Grundlage eines gültigen FTD die Grenze überschreiten