Regelwerk, EU 2017

VO (EU) 2017/2226
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Grenzen, an denen das EES betrieben wird, und Nutzung des EES an diesen Grenzen

Artikel 5 Aufbau des EES

Artikel 6 Ziele des EES

Artikel 7 Technische Architektur des EES

Artikel 8 Interoperabilität mit dem VIS

Artikel 8a Automatisiertes Verfahren mit dem ETIAS

Artikel 8b Interoperabilität mit dem ETIAS

Artikel 9 Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten

Artikel 10 Allgemeine Grundsätze

Artikel 11 Automatisiertes Berechnungssystem und Verpflichtung zur Unterrichtung von Drittstaatsangehörigen über den verbleibenden zulässigen Aufenthalt

Artikel 12 Informationsmechanismus

Artikel 13 Web-Dienst

Artikel 13a Ausweichverfahren für den Fall, dass Beförderungsunternehmer aus technischen Gründen nicht auf die Daten zugreifen können

Kapitel II
Eingabe und Verwendung von Daten durch zuständige Behörden

Artikel 14 Verfahren für die Eingabe von Daten in das EES

Artikel 15 Gesichtsbild von Drittstaatsangehörigen

Artikel 16 Personenbezogene Daten von visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen

Artikel 17 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die von der Visumpflicht befreit sind

Artikel 18 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, denen die Einreise verweigert wurde

Artikel 19 Hinzufügung von Daten bei Aufhebung, Annullierung oder Verlängerung einer Genehmigung für einen kurzfristigen Aufenthalt

Artikel 20 Hinzufügung von Daten bei Widerlegung der Annahme, dass ein Drittstaatsangehöriger die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des zulässigen Aufenthalts nicht erfüllt

Artikel 21 Ausweichverfahren, wenn die Eingabe von Daten technisch nicht möglich ist oder für den Fall, dass das EES ausfällt

Artikel 22 Übergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen

Artikel 23 Verwendung der Daten zum Zwecke der Verifizierung an den Grenzen, an denen das EES eingesetzt wird

Kapitel III
Nutzung des EES durch andere Behörden

Artikel 24 Nutzung des EES zur Prüfung und Bescheidung von Visumanträgen

Artikel 24a Zugang zu Daten für die Sicherheitskontrolle zum Zwecke der Überprüfung

Artikel 25 Nutzung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in nationale Erleichterungsprogramme

Artikel 25a Zugang der ETIAS-Zentralstelle zu EES-Daten

Artikel 25b Nutzung des EES zur manuellen Bearbeitung von Anträgen durch die nationalen ETIAS-Stellen

Artikel 26 Zugang zu Daten zwecks Verifizierung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

Artikel 27 Zugang zu Daten zwecks Identifizierung

Artikel 28 Speicherung von aus dem EES abgerufenen Daten

Kapitel IV
Verfahren und Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken

Artikel 29 Benannte Behörden der Mitgliedstaaten

Artikel 30 Europol

Artikel 31 Verfahren für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken

Artikel 32 Bedingungen für den Zugang der benannten Behörden zu EES-Daten

Artikel 33 Verfahren und Bedingungen für den Zugriff auf EES-Daten durch Europol

Kapitel V
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 34 Datenspeicherfrist

Artikel 35 Änderung und vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel VI
Entwicklung, Betrieb und Zuständigkeiten

Artikel 36 Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission vor der Entwicklung des Systems

Artikel 37 Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 38 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und von Europol

Artikel 39 Zuständigkeit für die Verarbeitung von Daten

Artikel 40 Speicherung von Daten in nationalen Dateien und nationalen Einreise-/Ausreisesystemen

Artikel 41 Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen

Artikel 42 Bedingungen für die Übermittlung von Daten an einen Mitgliedstaat, der sich noch nicht am EES-Betrieb beteiligt, und an einen Mitgliedstaat, für den diese Verordnung nicht gilt

Artikel 43 Datensicherheit

Artikel 44 Sicherheitsvorfälle

Artikel 45 Haftung

Artikel 46 Führen von Protokollen durch eu-LISa und die Mitgliedstaaten

Artikel 47 Eigenkontrolle

Artikel 48 Sanktionen

Artikel 49 Datenschutz

Kapitel VII
Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes

Artikel 50 Recht auf Information

Artikel 51 Informationskampagne

Artikel 52 Recht auf Zugang zu und Berichtigung, Vervollständigung und Löschung von personenbezogenen Daten sowie auf Beschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 53 Zusammenarbeit zur Durchsetzung der Datenschutzrechte

Artikel 54 Rechtsbehelfe

Artikel 55 Überwachung durch die Aufsichtsbehörde

Artikel 56 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 57 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 58 Schutz personenbezogener Daten, auf die gemäß Kapitel IV zugegriffen wird

Artikel 59 Protokollierung und Dokumentierung

Kapitel VIII
Änderungen anderer Rechtsinstrumente der Union

Artikel 60 Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

Artikel 61 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008

Artikel 62 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 63 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Artikel 64 Kosten

Artikel 65 Mitteilungen

Artikel 66 Aufnahme des Betriebs

Artikel 67 Ceuta und Melilla

Artikel 68 Ausschussverfahren

Artikel 69 Beratergruppe

Artikel 70 Schulung

Artikel 71 Handbuch

Artikel 72 Überwachung und Bewertung

Artikel 73 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I Liste der in Artikel 41 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen

Anhang II Spezifische Bestimmungen für Drittstaatsangehörige, die auf der Grundlage eines gültigen FTD die Grenze überschreiten

Anhang III