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Regelwerk, EU 2017, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011

(ABl. Nr. L 327 vom 09.12.2017 S. 20, ber. 2018 L 258 S. 5;
VO (EU) 2018/1240 - ABl. Nr. L 236 vom 19.09.2018 S. 1 Inkrafttreten Anwendung;
VO (EU) 2019/817 - ABl. L 135 vom 22.05.2019 S. 27 Inkrafttreten Anwendung;
VO (EU) 2021/1134 - ABl. L 248 vom 13.07.2021 S. 11 Inkrafttreten Gültig;
VO (EU) 2021/1152 - ABl. L 249 vom 14.07.2021 S. 15 Inkrafttreten;
VO (EU) 2024/1356 - ABl. L 2024/1356 vom 22.05.2024 Inkrafttreten Gültig)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d und Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In ihrer Mitteilung vom 13. Februar 2008 mit dem Titel "Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union" legte die Kommission die Notwendigkeit dar, im Rahmen der Strategie für einen integrierten Grenzschutz der Union ein Einreise-/Ausreisesystem (Entry/Exit System - im Folgenden "EES") einzurichten, mit dem Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise der für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassenen Drittstaatsangehörigen elektronisch erfasst werden und die Dauer des zulässigen Aufenthalts berechnet wird.

(2) Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2008 hervor, wie wichtig es ist, dass die Arbeit an der Weiterentwicklung der Strategie für den integrierten Grenzschutz der Union fortgesetzt wird, wozu auch gehört, für die Verbesserung des Schutzes der Außengrenzen verstärkt auf moderne Technologien zu setzen.

(3) In ihrer Mitteilung vom 10. Juni 2009 mit dem Titel "Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger" empfahl die Kommission die Einrichtung eines elektronischen Registriersystems für Ein- und Ausreisen in das beziehungsweise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, um den Zugang zu diesem Hoheitsgebiet wirksamer kontrollieren zu können.

(4) Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung vom 23. und 24. Juni 2011 dazu auf, die Arbeit an dem Vorhaben "intelligente Grenzen" zügig voranzutreiben. Die Kommission veröffentlichte am 25. Oktober 2011 eine Mitteilung mit dem Titel "Intelligente Grenzen: Optionen und weiteres Vorgehen".

(5) In seinen strategischen Leitlinien vom Juni 2014 betonte der Europäische Rat, dass der Schengen-Raum, in dem die Menschen ohne Kontrollen an den Binnengrenzen reisen können, und die wachsende Zahl von Menschen, die in die Union einreisen, ein wirksames Management der gemeinsamen Außengrenzen der Union erfordern, um einen starken Schutz sicherzustellen. Er betonte ebenfalls, dass die Union alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen muss, um die Mitgliedstaaten bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, und dass zu diesem Zweck das integrierte Grenzmanagement der Außengrenzen auf eine kosteneffiziente Weise modernisiert werden sollte, um unter anderem mit einem Einreise-/Ausreise-Erfassungssystem ein intelligentes Grenzmanagement zu gewährleisten, das von der neuen Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) unterstützt werden sollte.

(6) In ihrer Mitteilung vom 13. Mai 2015 mit dem Titel "Die Europäische Migrationsagenda" stellt die Kommission fest, dass mit der Initiative "Intelligente Grenzen" nun eine neue Phase eingeleitet werden soll, mit der eine effizientere Abfertigung an den Grenzübergängen gewährleistet und einem Großteil der Bonafide-Reisenden aus Drittländern den Grenzübertritt erleichtert wird, wobei gleichzeitig wirksamer gegen die irreguläre Migration vorgegangen werden soll, indem alle grenzüberschreitenden Bewegungen von Drittstaatsangehörigen - unter uneingeschränkter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots - erfasst werden.

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