Regelwerk, EU 2017

VO (EU) 2017/2055
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Allgemeine Anforderungen

Artikel 4 Bewertung der Vollständigkeit und Richtigkeit

Artikel 5 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Kapitel 2
Antrag auf Nutzung eines europäischen Passes für Zweigniederlassungen

Artikel 6 Zu übermittelnde Angaben

Artikel 7 Übermittlung der Angaben

Artikel 8 Übermittlung von Änderungen in Bezug auf einen Antrag

Artikel 9 Angaben zur Aufnahme der Tätigkeiten einer Zweigniederlassung

Kapitel 3
Antrag auf Nutzung eines europäischen Passes für Agenten

Artikel 10 Zu übermittelnde Angaben

Artikel 11 Übermittlung der Angaben

Artikel 12 Übermittlung von Änderungen in Bezug auf einen Antrag

Artikel 13 Angaben zur Aufnahme der Tätigkeiten eines Agenten

Kapitel 4
Antrag auf Nutzung eines europäischen Passes für Dienstleistungen

Artikel 14 Zu übermittelnde Angaben

Artikel 15 Übermittlung der Angaben

Artikel 16 Übermittlung von Änderungen in Bezug auf einen Antrag auf Nutzung eines Europäischen Passes für Dienstleistungen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 17 Inkrafttreten

Anhang I Format der Identifikationscodes in jedem Mitgliedstaat

Anhang II Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes für Zweigniederlassungen, die von Zahlungsinstituten bzw. E-Geld-Instituten gestellt werden

Anhang III Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes, die von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die Agenten in Anspruch nehmen, gestellt werden

Anhang IV Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes, die von E-Geld-Instituten, die Vertreiber in Anspruch nehmen, gestellt werden

Anhang V Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Dienstleistungsfreiheit ohne Agenten oder Vertreiber

Anhang VI