Regelwerk, EU 2017

VO (EU) 2017/1946
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Vom interessierten Erwerber vorzulegende Informationen

Artikel 3 Allgemeine Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers

Artikel 4 Zusätzliche Angaben zu interessierten Erwerbern, die natürliche Personen sind

Artikel 5 Zusätzliche Angaben zu interessierten Erwerbern, die juristische Personen sind

Artikel 6 Angaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden

Artikel 7 Angaben zum beabsichtigten Erwerb

Artikel 8 Angaben zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und ihren Auswirkungen auf die Aufsicht

Artikel 9 Angaben zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs

Artikel 10 Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligung von bis zu 20 %

Artikel 11 Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen zwischen 20 % und 50 %

Artikel 12 Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen von 50 % oder mehr

Artikel 13 Eingeschränkte Informationsanforderungen

Artikel 14