VO (EU) 2017/1946
- Inhalt =>
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Vom interessierten Erwerber vorzulegende Informationen
Artikel 3 Allgemeine Angaben zur Identität des interessierten Erwerbers
Artikel 4 Zusätzliche Angaben zu interessierten Erwerbern, die natürliche Personen sind
Artikel 5 Zusätzliche Angaben zu interessierten Erwerbern, die juristische Personen sind
Artikel 6 Angaben zu den Personen, die die Geschäfte des Zielunternehmens tatsächlich leiten werden
Artikel 7 Angaben zum beabsichtigten Erwerb
Artikel 8 Angaben zur geplanten neuen Struktur der Gruppe und ihren Auswirkungen auf die Aufsicht
Artikel 9 Angaben zur Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs
Artikel 10 Zusätzliche Informationen für qualifizierte Beteiligung von bis zu 20 %
Artikel 11 Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen zwischen 20 % und 50 %
Artikel 12 Zusätzliche Anforderungen an qualifizierte Beteiligungen von 50 % oder mehr
Artikel 13 Eingeschränkte Informationsanforderungen