Regelwerk, EU 2017

VO (EU) 2017/1111
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Artikel 1 Kontaktstellen

Artikel 2 Meldeverfahren und -formulare

Artikel 3 Ungültigkeitserklärung und Aktualisierung der Berichte

Artikel 4 Zeitlicher Rahmen

Artikel 5 Jährliche Übermittlung einer Zusammenfassung von Informationen über Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 6 Jährliche Übermittlung anonymisierter und aggregierter Daten über strafrechtliche Ermittlungen und Sanktionen

Artikel 7 Inkrafttreten und Geltung

Anhang I Formular zur Informationsübermittlung nach Artikel 71 Absatz 3 Unterabsatz 2 und Artikel 71 Absatz 5 der Richtlinie 2014/65/EU

Anhang II Formular für die Übermittlung aggregierter Informationen über alle von den zuständigen Behörden verhängten Sanktionen und Maßnahmen

Anhang III