VO (EU) 2017/655
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Verfahren und Anforderungen an die Überwachung der Emissionen in Betrieb befindlicher Motoren
Artikel 3a Übergangsbestimmungen
Artikel 4 Inkrafttreten
1. Allgemeine Anforderungen an die Überwachung im Betrieb
Tabelle 1 ISM-Gruppen
Abbildung 1
Darstellung der ISM-Gruppen
2. Plan für die Überwachung in Betrieb befindlicher Motoren
2.6. Kriterien für die Auswahl der zu prüfenden MotorenTabelle 2: % der EDP-Werte für ISM-Gruppe gemäß Nummer 2.6.1
Tabelle 3: % der EDP-Werte für ISM-Gruppen gemäß Nummer 2.6.2.1
Tabelle 4: Anzahl der Motoren, die für ISM-Gruppen gemäß Nummern 2.6.2, 2.6.3.1 und 2.6.4.1 zu prüfen sind
Abbildung 2
Darstellung der für ISM-Prüfungen infrage kommenden Motoren auf der Grundlage des Alters der nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräte
Tabelle 5: % der EDP-Werte für ISM-Gruppen O und PTabelle 6: Kumulierter Betrieb für ISM-Gruppen O und P
3. Prüfbedingungen
3.1. Bedienpersonal3.2. Betrieb von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten
3.3. Umgebungsbedingungen
3.4. Schmieröl, Kraftstoff und Reagens
3.5. Betriebszyklus
4. Datenerfassungsverfahren
4.1. Kontinuierliche Datenerfassung4.2. Kombinierte Datenerfassung
4.3. Vorübergehender Signalverlust
5. ECU-Datenstrom
6. Prüfverfahren, Datenvorverarbeitung und -validierung
Abbildung 3
Darstellung der vollständigen Abfolge für die Durchführung der Überwachung im Betrieb
7. Prüfdatenverfügbarkeit
8. Berechnungen
9. Bestätigungsprüfung
10. Berichterstattungsverfahren
10.2. Momentan gemessene Daten und momentan errechnete Daten10.3. Öffentlich verfügbare Informationen
Anlage 1 Tragbares Emissionsmesssystem
Anlage 2 Prüfverfahren für die Überwachung im Betrieb mit einem PEMS
1. Prüfparameter
Tabelle Prüfparameter
2. Prüfdauer
3. Vorbereitung der/des nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschine/Geräts
4. Installation des PEMS
4.2. Stromversorgung4.3. Messinstrumente neben dem EFM
4.4. EFM
4.5. Übertragungsleitung und Probenahmesonde
4.6. Datenlogger
4.7. GPS (sofern vorhanden)
5. Vorarbeiten zur Überwachungsprüfung im Betrieb
5.1. Messung der Umgebungstemperatur5.2. Starten und Stabilisieren der Messinstrumente
5.3. Reinigen und Heizen der Übertragungsleitung
5.4. Überprüfung und Kalibrierung der Gas-Analysatoren
5.5. Reinigung des EFM
6. Datenaufzeichnung bei der Überwachungsprüfung im Betrieb
6.1. Vor dem Betriebszyklus6.2. Während des Betriebszyklus
6.3. Nach dem Betriebszyklus
7. Überprüfung der Gas-Analysatoren
7.1. Regelmäßige Überprüfung der Nulleinstellung während des Betriebszyklus7.2. Regelmäßige Korrektur der Nulleinstellung während des Betriebszyklus
7.3. Driftüberprüfung nach dem Betriebszyklus
8. Fehlfunktion des Motors oder der Maschine bzw. des Geräts
Anlage 3 Datenvorverarbeitung zur Berechnung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe
1. Begriffsbestimmungen
2. Ausschluss von Daten
2.1. Vorübergehender Signalverlust2.2. Driftkorrektur
2.3. Umgebungsbedingungen
2.4. Kaltstartdaten
3. Driftkorrektur
3.1. Maximal zulässige Drift3.2. Driftkorrektur
4. Zeitabgleich
4.1. Daten der Gas-Analysatoren4.2. Daten der Gas-Analysatoren und des EFM
4.3. PEMS- und Motordaten
4.4. Verfahren für einen verbesserten Zeitabgleich der PEMS-Daten
5. Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand
5.1. Daten der Gas-Analysatoren und des EFMTabelle 1 Toleranzen
5.2. ECU-Drehmomentdaten
5.3. Bremsspezifischer Kraftstoffverbrauch
5.4. Umgebungsdruck
6. Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand
7. Korrektur der NOx-Konzentration unter Berücksichtigung von Temperatur und Feuchtigkeit
Anlage 4 Algorithmus zur Bestimmung gültiger Ereignisse während der Überwachung im Betrieb
1. Allgemeine Bestimmungen
2. Verfahren zur Bestimmung von Nicht-Betriebsereignissen
3. Kennzeichnungsalgorithmus der 'Maschinenarbeit' zur Umsetzung der Anforderungen der Nummer 2
3.1. Schritt 13.2. Schritt 2
3.3. Schritt 3
3.4. Schritt 4
Tabelle 2: Werte für die Parameter D0, D1, D2 und D3
4. Beispiele
Anlage 5 Berechnung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe
1. Berechnung der momentanen Emissionen gasförmiger Schadstoffe
2. Bestimmung der Emissionen gasförmiger Schadstoffe und Übereinstimmungsfaktoren von Mittelungsfenstern
2.1. Mittelungsfenster-Methode
Abbildung 4
Motorleistung bezogen auf die Zeit und das Mittelungsfenster der Emissionen gasförmiger Schadstoffe, beginnend vom ersten Mittelungsfenster, bezogen auf die Zeit
2.2. Methode auf Basis der Zyklusarbeit
Abbildung 5
Methode auf Basis der Zyklusarbeit
2.3. Methode auf Basis der CO2-Masse
Abbildung 6
Methode auf Basis der CO2-Masse
3. Rundung der Berechnungen der Emissionen gasförmiger Schadstoffe
4. Prüfergebnisse der Emissionen gasförmiger Schadstoffe
Anlage 6 Konformität des ECU-Drehmomentsignals
1. Methode des maximalen Drehmoments
2. Unmöglichkeit der Konformitätsprüfung des ECU-Drehmomentsignals
Anlage 7 Anforderungen an ECU-Datenstrominformationen
1. Bereitzustellende Daten
Tabelle 1 Messdaten
Tabelle 2 Zusätzliche Messdaten
2. Kommunikationsanforderungen
2.1. Zugang zu Datenstrominformationen2.2. CAN-Bus
2.3 Dokumentationsanforderungen
Anlage 8 Prüfbericht für die Überwachung im Betrieb
1. Angaben zum Motorhersteller
2. Angaben zum Motor
3. Angaben zu der/dem nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschine/Gerät
4. Auswahl des Motors bzw. der/des nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschine/Geräts
5. Portables Emissionsmesssystem (PEMS)
6. Prüfbedingungen
7. Durchschnittliche Konzentration der Emissionen gasförmiger Schadstoffe
8. Integrierte Masse der Emissionen gasförmiger Schadstoffe
9. Übereinstimmungsfaktoren der Mittelungsfenster 1 (berechnet gemäß den Anlagen 2 bis 5)
10. Übereinstimmungsfaktoren der Mittelungsfenster (berechnet gemäß den Anlagen 2, 3 und 5, ohne Bestimmung der gültigen Daten gemäß Anlage 4 und ohne Bestimmung gültiger Fenster nach Anlage 5 Nummern 2.2.2 und 2.3.1)
11. Überprüfung der Testergebnisse
I-1. Momentan gemessene Daten
I-2. Momentan errechnete Daten
Anlage 9 Bestimmung der Bezugsarbeit und der CO2-Bezugsmasse für Motortypen, deren anwendbarer Prüfzyklus für die Typgenehmigung ausschließlich ein stationärer Prüfzyklus für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NRSC) ist
1. Allgemeines
2. Bestimmung von Wref und anhand von RMC NRSC
3. Bestimmung von Wref und anhand von Einzelphasen-NRSC
Tabelle: Bezugszeit tref für jeden Einzelphasen-NRSC
Anlage 10 Bestimmung der momentanen Ersatzleistung anhand des CO2-Massendurchsatzes
1. Allgemeines