Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2016, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission vom 14. Oktober 2016 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6517)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 302 vom 09.11.2016 S. 62, ber. 2017 L 178 S. 16)



Neufassung -Ersetzt Beschl. 2014/209/EU

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG sollten alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte auch für Führerscheine gelten, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung dieses Grundsatzes ausgestellt wurden.

(2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfasst die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.

(3) Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG müssen die Mitgliedstaaten Äquivalenzen zwischen den vor dem Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie ausgestellten Führerscheinklassen und den Führerscheinklassen im Sinne des Artikels 4 der Richtlinie festlegen. Die Kommission sollte diesen Äquivalenzen rechtsverbindlich zugestimmt haben.

(4) Seit der Annahme des Beschlusses 2014/209/EU der Kommission 2 haben Deutschland, Frankreich, Kroatien und die Niederlande Berichtigungen der Äquivalenztabellen im Anhang des Beschlusses notifiziert. Die Kommission hat diese Berichtigungen geprüft und kann ihnen zustimmen. Die Äquivalenztabellen sollten daher entsprechend geändert werden.

(5) Der Beschluss 2014/209/EU sollte aufgehoben werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Dieser Beschluss gilt für alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten im Umlauf befindlichen gültigen Führerscheine.

Artikel 2

Die Kommission stimmt den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Tabellen der Äquivalenzen zwischen den Klassen von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten vor der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellt wurden, und den harmonisierten Führerscheinklassen gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie zu.

Artikel 3

Die Kommission stimmt Folgendem zu:

  1. Vor der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellte Führerscheine berechtigen den Inhaber, Fahrzeuge der entsprechenden, im Anhang dieses Beschlusses beschriebenen Klassen ohne Umtausch des Führerscheins zu führen;
  2. es gelten bestimmte Beschränkungen, die für die jeweilige Fahrerlaubnis im Anhang festgelegt sind;
  3. beim Umtausch eines Führerscheins gegen einen Führerschein gemäß dem Muster der Europäischen Union (wie in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG beschrieben) ist die entsprechende, im Anhang dieses Beschlusses beschriebene Fahrerlaubnis zu erteilen.

Artikel 4

Der Beschluss 2014/209/EU wird aufgehoben.

Artikel 5

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

1) ABl. Nr. L 403 vom 30.12.2006 S. 18.

2) Beschluss 2014/209/EU der Kommission vom 20. März 2014 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (ABl. Nr. L 120 vom 23.04.2014 S. 1).

.

Anhang

Bei den in diesem Anhang verwendeten Codes, die die Beschränkung der entsprechenden Fahrerlaubnisse angeben, handelt es sich um harmonisierte Codes der Europäischen Union gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG.

In Belgien ausgestellte Modelle

Modell Belgien 1 ( B1)

Ausgestellt in Belgien vom 1. Januar 1967 bis zum 31. Dezember 1988

Beschreibung: Das Modell gibt es in folgenden Sprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch. Es bestehen Unterschiede hinsichtlich Farbe und Druck des Modells. Rosafarbenes Papiermodell (105 x 222 mm), 6 Seiten.

Äquivalenztabelle
Klassen des Modells B1 Entsprechende Klassen Anmerkungen
A AM, A1, A2, A
B AM, A1, A2, A, B, BE
B* AM, A1, A2, A, B, BE 1
C A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE
D

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion