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Regelwerk, EU 2016, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927 der Kommission vom 4. November 2016 über Vorlagen für Monitoringkonzepte, Emissionsberichte und Konformitätsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 299 vom 05.11.2016 S. 1;
VO (EU) 2023/2449 - ABl. L 2023/2449 vom 07.11.2023aufgehoben)


aufgehoben/ersetzt gem. Art. 5 VO (EU) 2023/2449

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 5, Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 17 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EU) 2015/757 legen die Schifffahrtsunternehmen der Prüfstelle ein Monitoringkonzept vor, das aus einer vollständigen und transparenten Dokumentation der Überwachungsmethode für jedes unter die Verordnung fallende Schiff besteht.

(2) Um sicherzustellen, dass diese Monitoringkonzepte standardisierte Angaben enthalten, die eine harmonisierte Wahrnehmung der Überwachungs- und Berichterstattungspflichten ermöglichen, müssen Vorlagen und technische Vorschriften für deren einheitliche Anwendung festgelegt werden.

(3) Das Monitoringkonzept sollte zumindest die in Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/757 genannten Angaben enthalten. Darüber hinaus sollten darin die Einheiten für die Bestimmung der "beförderten Ladung" im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1928 der Kommission 2 verwendet werden. Angesichts der beiden unterschiedlichen Transportdienstleistungen, die Ro-Pax-Schiffe erbringen, muss bei diesen Schiffen zwischen Daten über den Kraftstoffverbrauch/die CO2-Emissionen für den Fracht- und den Fahrgasttransport unterschieden werden. So lassen sich die mittleren Energie-Effizienz-Betriebs-Indikatoren dieser Schiffe besser bestimmen.

(4) Unbeschadet von Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/757 und im Einklang mit dem letzten Absatz von Artikel 10 der genannten Verordnung sollte das Monitoringkonzept es ermöglichen, den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach anderen, freiwilligen Kriterien zu überwachen und mitzuteilen. Dies würde zu einem besseren Verständnis der mitgeteilten durchschnittlichen Energieeffizienz führen. Dies gilt insbesondere für die differenzierte Überwachung des Verbrauchs von Kraftstoff für die Heizung der Ladung und für die dynamische Positionierung sowie für die differenzierte Überwachung von Fahrten unter Ladung und Fahrten durch Eis.

(5) Um Unternehmen mit mehreren Schiffen die Ausarbeitung von Monitoringkonzepten zu erleichtern, sollten die Unternehmen angeben können, welche der im Monitoringkonzept beschriebenen Verfahren für alle Schiffe unter ihrer Verantwortung relevant wären.

(6) Bei der Übermittlung von Informationen über Angaben und Verfahren im Rahmen des Monitoringkonzepts gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/757 sollten Unternehmen auch auf Verfahren oder Systeme Bezug nehmen können, die sie im Rahmen ihrer existierenden Managementsysteme tatsächlich anwenden, wie den Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (International Safety Management Code, ISM-Code) 3 und den Plan für das Energieeffizienz-Management des Schiffs (Ship Energy Efficiency Management Plan, SEEMP) 4 oder Systeme und Kontrollen, die unter harmonisierte Qualitäts-, Umwelt- oder Energiemanagementnormen (z.B. EN ISO 9001:2015 und EN ISO 14001:2015 und EN ISO 50001:2011) fallen.

(7) Um die Überwachung zu erleichtern, empfiehlt es sich, die Verwendung von Standardwerten für das mit der Kraftstoffüberwachung verbundene Unsicherheitsniveau zuzulassen.

(8) Um den gesamten Compliance-Zyklus (Überwachung, Berichterstattung und Prüfung, MRV) zu erleichtern, sollten Informationen über das Management, insbesondere über angemessene Datenmanagement- und Datenkontrollaktivitäten, als hilfreiche Informationen angesehen werden. Ein spezieller Abschnitt in der Vorlage für das Monitoringkonzept dürfte den Unternehmen die Strukturierung der erforderlichen Angaben zum Management erleichtern.

(9) Es müssen Spezifikationen für eine elektronische Vorlage für die Emissionsberichte festgelegt werden. Dies ist notwendig, um zu gewährleisten, dass die Berichte über geprüfte Emissionen elektronisch übermittelt werden und vollständige, standardisierte und aggregierte Jahresinformationen enthalten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können und die es der Kommission ermöglichen, die gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) 2015/757 erforderlichen Berichte zu erstellen.

(10) Der Emissionsbericht sollte die in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/757 vorgesehenen Mindestangaben einschließlich der Ergebnisse der jährlichen Überwachung enthalten. Er sollte auch zusätzliche Informationen enthalten dürfen, die zum Verständnis der mittleren Energie-Effizienz-Betriebs-Indikatoren beitragen können, die freiwillig mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere für Angaben über die freiwillige Überwachung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, bei denen nach den im Monitoringkonzept festgelegten Kriterien differenziert wird.

(11) Es müssen technische Vorschriften für die Festlegung einer elektronischen Vorlage für Konformitätsbescheinigungen festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass standardisierte, leicht zu verarbeitende Informationen in die Konformitätsbescheinigungen aufgenommen werden können, die von den Prüfstellen im Rahmen ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/757, der Kommission und den Flaggenstaatbehörden umgehend die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung mitzuteilen, übermittelt wurden.

(12) THETIS MRV, ein von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs eigens entwickeltes und betriebenes EU-Informationssystem, sollte Schifffahrtsunternehmen und akkreditierten Prüfstellen zur Verfügung gestellt werden, damit diese die Berichte über geprüfte Emissionen und die damit zusammenhängenden Konformitätsbescheinigungen auf elektronischem Weg an die Kommission und die Flaggenstaaten übermitteln können. Mit Blick auf ein globales Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungssystems für Treibhausgasemissionen sollte das System flexibel sein.

(13) Die Kommission hat betroffene Parteien zu bewährten Verfahren für die unter diese Verordnung fallenden Themen konsultiert. Die Konsultation erfolgte im Rahmen der "Sachverständigen-Untergruppen für MRV im Seeverkehr", die unter der Schirmherrschaft des Europäischen Forums für nachhaltige Schifffahrt eingesetzt wurden.

(14) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Gegenstand

Diese Verordnung enthält Vorlagen und technische Vorschriften für die Übermittlung von Monitoringkonzepten, Emissionsberichten und Konformitätsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757.

Artikel 2 Vorlage für das Monitoringkonzept

(1) Die Schifffahrtsunternehmen erstellen das Monitoringkonzept gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/757 unter Verwendung einer Vorlage nach dem Muster in Anhang I.

(2) Die Schifffahrtsunternehmen können das Monitoringkonzept in einen unternehmensspezifischen Teil und einen schiffsspezifischen Teil untergliedern, sofern alle in Anhang I vorgesehenen Elemente abgedeckt sind.

Die Angaben im unternehmensspezifischen Teil, der die Tabellen B.2, B.5, D, E und F.1 in Anhang I umfassen kann, gelten für jedes Schiff, für das das Schifffahrtsunternehmen ein Monitoringkonzept gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/757 übermitteln muss.

Artikel 3 Elektronische Vorlage für den Emissionsbericht

(1) Zur Übermittlung des Emissionsberichts gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/757 verwenden die Schifffahrtsunternehmen die in dem von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs betriebenen automatisierten EU-Informationssystem THETIS MRV (im Folgenden "THETIS MRV") verfügbare elektronische Vorlage.

(2) Die elektronische Vorlage für den Emissionsbericht gemäß Absatz 1 muss die in Anhang II vorgesehenen Angaben enthalten.

Artikel 4 Elektronische Vorlage für die Konformitätsbescheinigung

(1) Zur Übermittlung der für die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/757 erforderlichen Daten verwendet die Prüfstelle die in THETIS MRV verfügbare elektronische Vorlage.

(2) Die elektronische Vorlage für die Konformitätsbescheinigung gemäß Absatz 1 muss die in Anhang III vorgesehenen Angaben enthalten.

Artikel 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. November 2016

1) ABl. Nr. L 123 vom 19.05.2015 S. 55.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2016/1928 der Kommission vom 4. November 2016 über die Bestimmung der Ladung, die von anderen Kategorien von Schiffen als Fahrgastschiffen, Ro-Ro-Schiffen und Containerschiffen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen befördert wird (siehe Seite 22 dieses Amtsblatts).

3) Mit Entschließung A.74118 der Versammlung der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) angenommen.

4) Anlage VI Regel 22 des MARPOL-Übereinkommens.

5) Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG (ABl. Nr. L 165 vom 18.06.2013 S. 13).

.

Vorlage für Monitoringkonzepte Anhang I

Teil A Dokumentation der Änderungen

Nr. der Version Referenzdatum Status am Referenzdatum1 Hinweis auf die Kapitel, die überarbeitet oder geändert wurden, mit einer kurzen Erklärung der Änderungen
 
1) Wählen sie eine der folgende Kategorien: "Arbeitsentwurf", "Der Prüfstelle vorgelegter endgültiger Entwurf", "Geprüft", "Geändert ohne Notwendigkeit der erneuten Prüfung".

Teil B Basisangaben

Tabelle B.1. Kenndaten des Schiffs

Name des Schiffs
IMO-Kennnummer    
Registerhafen
Heimathafen (falls nicht mit dem Registerhafen identisch)
Name des Schiffseigners
Einmalige IMO-Kennnummer des Schifffahrtsunternehmens und des registrierten Schiffseigners
Schiffstyp1
Tragfähigkeit (in Tonnen)
Bruttoraumzahl
Klassifikationsgesellschaft (freiwillig)
Eisklasse (freiwillig)2
Flaggenstaat (freiwillig)
Freitextfeld für zusätzliche Angaben zu den Schiffsmerkmalen (freiwillig)
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Fahrgastschiff", "Ro-Ro-Schiff", "Containerschiff", "Öltankschiff", "Chemikalientankschiff", "LNG-Tankschiff", "Gastankschiff", "Massengutschiff", "Stückgutschiff", "Kühlfrachtschiff" "Fahrzeugtransportschiff", "Tank-Massengutschiff", "Ro-Pax-Schiff", "Container-/Ro-Ro-Frachtschiff", "Sonstige Schiffstypen".

2) Wählen Sie eine der Polarklassen PC1 - PC7 oder eine der finnischschwedischen Eisklassen (IC, IB, Ia oder Ia Super).

Tabelle B.2. Angaben zum Schifffahrtsunternehmen

Name des Unternehmens
Anschrift Zeile 1
Anschrift Zeile 2
Stadt
Bundesland
Postleitzahl (PLZ)
Land
Kontaktperson
Telefonnummer
E-Mail

Tabelle B.3. Emissionsquellen und verwendete Kraftstoffarten

Referenznummer der Emissionsquelle Emissionsquelle (Name, Typ) Technische Beschreibung der Emissionsquelle

(Leistung/Motorleistung, spezifischer Kraftstoffverbrauch (SFOC), Jahr der Installation, Kennnummer im Falle mehrerer identischer Emissionsquellen usw.)

(Potenziell) Verwendete Kraftstoffarten1
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Schweröl" (HFO), "Dieselöl" (LFO), "Diesel/Gasöl" (MDO/MGO), "Flüssiges Erdgas" (Propan, LPG), "Flüssiges Erdgas" (Butan, LPG), Flüssiges Naturgas (LNG), "Methanol", "Ethanol", "Sonstige Kraftstoffe mit Nicht-Standard-Emissionsfaktor".

Tabelle B.4. Emissionsfaktoren

Kraftstoffart IMO-Emissionsfaktoren
(in Tonnen CO2/Tonne Kraftstoff)
Schweröl (Referenz: ISO-8217-Kategorien RME bis RMK) 3,114
Dieselöl (Referenz: ISO-8217-Kategorien RMa bis RMD) 3,151
Diesel/Gasöl (Referenz: ISO-8217-Kategorien DMX bis DMB) 3,206
Flüssiges Erdgas (Propan) 3,000
Flüssiges Erdgas (Butan) 3,030
Flüssiges Naturgas 2,750
Methanol 1,375
Ethanol 1,913
Sonstige Kraftstoffe mit Nicht-Standard-Emissionsfaktor

Bei Nicht-Standard-Emissionsfaktoren:

Nicht-Standard-Kraftstoff Emissionsfaktor Methoden für die Bestimmung des Emissionsfaktors (gegebenenfalls Methode für die Probenahme, Analysemethoden und Beschreibung der eingesetzten Laboratorien)

Tabelle B.5. Verfahren, Systeme und Zuständigkeiten für die Aktualisierung der Vollständigkeit der Emissionsquellen

Bezeichnung des Verfahrens Verwaltung der Vollständigkeit der Liste der Emissionsquellen
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Teil C Tätigkeitsdaten

Tabelle C.1. Bedingungen für die Ausnahme gemäß Artikel 9 Absatz 2

Fragen Bestätigungsfeld
Wie viele geplante Fahrten je Berichtszeitraum fallen nach dem Schiffsfahrplan mindestens unter die Verordnung für MRV im Seeverkehr?
Sind im Berichtszeitraum Fahrten geplant, die nach dem Schiffsfahrplan nicht unter die Verordnung für MRV im Seeverkehr fallen?1
Sind die Bedingungen des Artikels 9 Absatz 2 erfüllt?2
Falls ja, beabsichtigen Sie, die Ausnahme von der Überwachung des Kraftstoffverbrauchs auf Grundlage der einzelnen Fahrten in Anspruch zu nehmen?3
1) Wählen Sie "Ja" oder "Nein".

2) Wählen Sie "Ja" oder "Nein".

3) Wählen Sie "Ja", "Nein" oder "Entfällt".

Tabelle C.2. Überwachung des Kraftstoffverbrauchs

C.2.1. Zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs der einzelnen Emissionsquellen verwendete Methoden:

Emissionsquelle 1 Für den Kraftstoffverbrauch gewählte Methoden2
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Alle Quellen", "Hauptmaschinen", "Hilfsmaschinen", "Gasturbinen", "Kessel" und "Inertgasgeneratoren".

2) Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Kategorien: "Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks", "Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord", "Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse" oder "Methode D: Direkte CO2-Emissionsmessung".

C.2.2. Verfahren zur Bestimmung des gebunkerten Kraftstoffs und des Kraftstoffs in den Tanks:

Bezeichnung des Verfahrens Bestimmung des gebunkerten Kraftstoffs und des Kraftstoffs in den Tanks
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

C.2.3. Regelmäßige Gegenkontrollen der gebunkerten Menge laut Bunkerlieferbescheinigungen und der durch Messungen an Bord ermittelten gebunkerten Menge:

Bezeichnung des Verfahrens Regelmäßige Gegenkontrollen der gebunkerten Menge laut Bunkerlieferbescheinigungen und der durch Messungen an Bord ermittelten gebunkerten Menge
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion

C.2.4. Beschreibung der eingesetzten Messinstrumente:

Messsysteme
(Bezeichnung)
Messsubjekte (z.B. Emissionsquellen, Tanks) Technische Beschreibung
(Spezifikation, Alter, Wartungsintervalle)

C.2.5. Verfahren für die Aufzeichnung, Abfrage, Übermittlung und Speicherung von Messinformationen:

Bezeichnung des Verfahrens Aufzeichnung, Abfrage, Übermittlung und Speicherung von Messinformationen
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

C.2.6. Methode für die Bestimmung der Dichte:

Kraftstofftyp/-tank Methode für die Bestimmung der realen Dichtewerte des gebunkerten Kraftstoffs1 Methode für die Bestimmung der realen Dichtewerte des im Tank vorhandenen Kraftstoffs2
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Bordmesssysteme", "Kraftstofflieferant" oder "Laboranalyse".

2) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Messsysteme", "Kraftstofflieferant" oder "Laboranalyse".

C.2.7. Mit der Kraftstoffüberwachung verbundenes Unsicherheitsniveau:

Überwachungsmethode1 Verfolgtes Konzept 2 Wert
1) Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Kategorien: "Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks", "Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord", "Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse" oder "Methode D: Direkte CO2-Emissionsmessung".

2) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Standardwert" oder "Schiffsspezifische Schätzung".

C.2.8. Verfahren für die Gewährleistung der Qualitätssicherung für die Messsysteme:

Bezeichnung des Verfahrens Gewährleistung der Qualitätssicherung für die Messsysteme
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

C.2.9. Methode für die Bestimmung der Aufteilung des Kraftstoffverbrauchs auf den Fracht- und den Fahrgasttransport (nur für Ro-Pax-Schiffe):

Bezeichnung der Methode Bestimmung der Aufteilung des Kraftstoffverbrauchs auf den Fracht- und den Fahrgasttransport
Angewandtes Allokationsverfahren nach EN 162581
Beschreibung des Verfahrens zur Bestimmung der Masse von Fracht und Fahrgästen, einschließlich der Möglichkeit, Standardwerte für das Gewicht von Ladeeinheiten/Spurmetern, heranzuziehen (bei Verwendung des Gewichtsallokationsverfahrens)
Beschreibung der Methode zur Bestimmung der Fracht bzw. Fahrgästen zugewiesenen Fläche unter Berücksichtigung von Hängedecks und von Passagierfahrzeugen auf den Frachtdecks (bei Verwendung des Flächenallokationsverfahrens)
Aufteilung des Kraftstoffverbrauchs (in %) in einen Fracht- und einen Fahrgastanteil (nur bei Verwendung des Flächenallokationsverfahrens)
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)
1) Wählen Sie entweder "Gewichtsallokationsverfahren" oder "Flächenallokationsverfahren".

C.2.10. Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs bei Fahrten unter Ladung (freiwillige Überwachung):

Bezeichnung des Verfahrens Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs bei Fahrten unter Ladung
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

C.2.11. Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs für die Heizung der Ladung (freiwillige Überwachung bei Chemikalientankschiffen):

Bezeichnung des Verfahrens Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs für die Heizung der Ladung
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

C.2.12. Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs für die dynamische Positionierung (freiwillige Überwachung bei Öltankschiffen und "sonstigen Schiffstypen"):

Bezeichnung des Verfahrens Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs für die dynamische Positionierung
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle C.3. Liste der Fahrten

Bezeichnung des Verfahrens Aufzeichnung und Gewährleistung der Vollständigkeit von Fahrten
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung von Fahrten, Überwachung von Fahrten usw.), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle C.4. Zurückgelegte Fahrstrecke

Bezeichnung des Verfahrens Aufzeichnung und Bestimmung der Fahrstrecke je unternommener Fahrt
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zur Strecke), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung der zurückgelegten Fahrstrecke bei Fahrten durch Eis (freiwillige Überwachung):

Bezeichnung des Verfahrens Bestimmung und Aufzeichnung der zurückgelegten Fahrstrecke bei Fahrten durch Eis
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zur Fahrstrecke und zu den winterlichen Bedingungen), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle C.5. Menge der beförderten Ladung und Anzahl der Fahrgäste

Bezeichnung des Verfahrens Aufzeichnung und Bestimmung der Menge der beförderten Landung und/oder der Anzahl der Fahrgäste
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung des EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Bestimmung der Menge der beförderten Ladung und/oder der Anzahl der Fahrgäste und gegebenenfalls der Verwendung von Standardwerten für die Masse der Ladeeinheiten), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Ladeeinheit/Fahrgäste1
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)
1) Bei Fahrgastschiffen werden "Ladeeinheit/Fahrgäste" als "Fahrgäste" angegeben.

Bei Ro-Ro-Schiffen, Containerschiffen, Öltankschiffen, Chemikalienschiffen, Gastankschiffen, Massengutschiffen, Kühlschiffen, Tank-Massengutschiffen werden "Ladeeinheit/Fahrgäste" als "Tonnen" angegeben.

Bei LNG-Tankschiffen, Container-/Ro-Ro-Schiffen werden "Ladeeinheit/Fahrgäste" als "Kubikmeter" angegeben.

Bei Stückgutschiffen werden "Ladeeinheit/Fahrgäste" als eine der folgenden Kategorien angegeben: "Tonnen Zuladung", "Tonnen Zuladung und Tonnen".

Bei Fahrzeugtransportschiffen werden "Ladeeinheit/Fahrgäste" als eine der folgenden Kategorien angegeben: "Tonnen", "Tonnen und Tonnen Zuladung".

Bei Ro-Pax-Schiffen werden "Ladeeinheit/Fahrgäste" als "Tonnen" und als "Fahrgäste" angegeben.

Bei sonstigen Schiffstypen werden "Ladeeinheit/Fahrgäste" als eine der folgenden Kategorien angegeben: "Tonnen", "Tonnen Zuladung".

Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung der mittleren Dichte der beförderten Ladungen (freiwillige Überwachung bei Chemikalientankschiffen, Massengutschiffen und Tank-Massengutschiffen):

Bezeichnung des Verfahrens Bestimmung und Aufzeichnung der mittleren Dichte der beförderten Ladungen
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zur Dichte der Ladung), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle C.6. Auf See verbrachte Zeit

Bezeichnung des Verfahrens Bestimmung und Aufzeichnung der auf See verbrachten Zeit vom Liegeplatz im Auslaufhafen bis zum Liegeplatz im Anlaufhafen
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zum Auslaufen aus dem und zur Ankunft im Hafen), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung der auf See verbrachten Zeit bei Fahrten durch Eis (freiwillige Überwachung):

Bezeichnung des Verfahrens Bestimmung und Aufzeichnung der auf See verbrachten Zeit bei Fahrten durch Eis
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zum Auslaufen aus dem und zur Ankunft im Hafen sowie zu winterlichen Bedingungen), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Formeln und Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Teil D Datenlücken

Tabelle D.1. Methode für die Schätzung des Kraftstoffverbrauchs

Bezeichnung der Methode Methode für die Schätzung des Kraftstoffverbrauchs
Ersatz-Überwachungsmethode1
Verwendete Formeln
Beschreibung des Verfahrens zur Schätzung des Kraftstoffverbrauchs
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)
1) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: "Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks", "Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord", "Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse", "Methode D: Direkte CO2-Emissionsmessung" oder "Entfällt". Es ist eine andere Kategorie zu wählen als unter "Für den Kraftstoffverbrauch gewählte Methoden" in Tabelle C.2. (Überwachung des Kraftstoffverbrauchs - Methoden zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs jeder Emissionsquelle).

Tabelle D.2. Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die zurückgelegte Fahrstrecke

Bezeichnung der Methode Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die zurückgelegte Fahrstrecke
Verwendete Formeln
Beschreibung der Methode für die Schließung von Datenlücken
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle D.3. Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die beförderte Ladung

Bezeichnung der Methode Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die beförderte Ladung
Verwendete Formeln
Beschreibung der Methode für die Schließung von Datenlücken
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle D.4. Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die auf See verbrachte Zeit

Bezeichnung der Methode Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die auf See verbrachte Zeit
Verwendete Formeln
Beschreibung der Methode für die Schließung von Datenlücken
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Datenquellen
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Teil E Management

Tabelle E.1. Regelmäßige Kontrolle der Eignung des Monitoringkonzepts

Bezeichnung des Verfahrens Regelmäßige Kontrolle der Eignung des Monitoringkonzepts
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.2. Kontrolltätigkeiten: Qualitätssicherung und Zuverlässigkeit der Informationstechnologie

Bezeichnung des Verfahrens Verwaltung der Informationstechnologie (z.B. Zugangskontrollen, Backup, Datenwiederherstellung und Sicherheit)
Bezugsnummer des Verfahrens
Kurzbeschreibung des Verfahrens
Für Datenpflege verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Gegebenenfalls Bezeichnung des angewandten Systems
Liste einschlägiger bestehender Verwaltungssysteme

Tabelle E.3. Kontrolltätigkeiten: Interne Prüfungen und Validierung der für EU-MRV wichtigen Daten

Bezeichnung des Verfahrens Interne Prüfungen und Validierung der für EU-MRV wichtigen Daten
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.4. Kontrolltätigkeiten: Berichtigungen und Korrekturmaßnahmen

Bezeichnung des Verfahrens Berichtigungen und Korrekturmaßnahmen
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.5. Kontrolltätigkeiten: Ausgelagerte Tätigkeiten (soweit zutreffend)

Bezeichnung des Verfahrens Ausgelagerte Tätigkeiten
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Tabelle E.6. Kontrolltätigkeiten: Dokumentation

Bezeichnung des Verfahrens Dokumentation
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren
Version des bestehenden Verfahrens
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend)

Teil F Weitere Informationen

Tabelle F.1. Liste der Definitionen und Abkürzungen

Abkürzung, Akronym, Definition Erläuterung

Tabelle F.2. Zusätzliche Angaben

   

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Vorlage für den Emissionsbericht Anhang II

Teil A Kenndaten von Schiff und Unternehmen

  1. Name des Schiffs
  2. IMO-Kennnummer
    1. Registerhafen oder
    2. Heimathafen
  3. Schiffskategorie [Ausklappmenü: "Fahrgastschiff", "Ro-Ro-Schiff", "Containerschiff", "Öltankschiff", "Chemikalientankschiff", "LNG-Tankschiff", "Gastankschiff", "Massengutschiff", "Stückgutschiff", "Kühlfrachtschiff", "Fahrzeugtransportschiff", "Tank-Massengutschiff", "Ro-Pax-Schiff", "Container-/Ro-Ro-Frachtschiff", "Sonstige Schiffstypen"]
  4. Eisklasse des Schiffs (nur obligatorisch, wenn im Monitoringkonzept enthalten) [Ausklappmenü: Polarklasse PC1 - PC7, finnischschwedische Eisklasse 1C, 1B, 1a oder 1a Super]
  5. Technische Effizienz des Schiffs
    1. Energieeffizienz-Kennwert (EEDI), sofern in Anhang VI Kapitel 4 Regeln 19 und 20 des MARPOL-Übereinkommens vorgesehen, ausgedrückt in Gramm CO2/Tonnen-Seemeile oder
    2. geschätzter Kennwert (EIV), berechnet nach der IMO-Entschließung MEPC.215(63), ausgedrückt in Gramm CO2/Tonnen-Seemeile
  6. Name des Schiffseigners
  7. Anschrift des Schiffseigners und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land
  8. Name des Schifffahrtsunternehmens (soweit nicht mit Schiffseigner identisch)
  9. Anschrift des Schifffahrtsunternehmens (soweit nicht mit Schiffseigner identisch) und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land
  10. Kontaktperson
    1. Name: Titel, Vorname, Nachname, Funktion
    2. Anschrift: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land
    3. Telefon
    4. E-Mail

Teil B Prüfung

  1. Name der Prüfstelle
  2. Anschrift der Prüfstelle und ihres Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land
  3. Akkreditierungsnummer
  4. Erklärung der Prüfstelle

Teil C Informationen zu der verwendeten Überwachungsmethode und dem damit verbundenen Unsicherheitsniveau

  1. Emissionsquelle [Ausklappmenü: "Alle Quellen", "Hauptmaschinen", "Hilfsmaschinen", "Gasturbinen", "Kessel", "Inertgasgeneratoren"]
  2. Verwendete Überwachungsmethode(n) (für jede Emissionsquelle) [Ausklappmenü: "Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks", "Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord", "Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse", "Methode D: Direkte CO2-Emissionsmessung"]
  3. Damit verbundenes Unsicherheitsniveau in % (für jede verwendete Überwachungsmethode)

Teil D Ergebnisse der jährlichen Überwachung der Parameter gemäß Artikel 10

Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

  1. Menge und Emissionsfaktor für jede Art insgesamt verbrauchten Kraftstoffs:
    1. Kraftstofftyp [Ausklappmenü: "Schweröl" (HFO), "Dieselöl" (LFO), "Diesel/Gasöl" (MDO/MGO), "Flüssiges Erdgas" (Propan, LPG), "Flüssiges Erdgas" (Butan, LPG), Flüssiges Naturgas (LNG), "Methanol", "Ethanol", "Sonstige Kraftstoffe mit Nicht-Standard-Emissionsfaktor"]
    2. Emissionsfaktor in CO2/Tonne Kraftstoff
    3. Kraftstoffgesamtverbrauch in Tonnen Kraftstoff
  2. In den Geltungsbereich dieser Verordnung fallende, aggregierte CO2-Gesamtemissionen in Tonnen CO2
  3. Aggregierte CO2-Emissionen aus allen Fahrten zwischen Häfen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats in Tonnen CO2
  4. Aggregierte CO2-Emissionen aus allen Fahrten mit Abfahrtshäfen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats in Tonnen CO2
  5. Aggregierte CO2-Emissionen aus allen Fahrten mit Ankunftshäfen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats in Tonnen CO2
  6. In Häfen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats am Liegeplatz angefallene CO2-Emissionen in Tonnen CO2
  7. Dem Fahrgasttransport zugewiesener Kraftstoffgesamtverbrauch und aggregierte CO2-Gesamtemissionen (bei Ro-Pax-Schiffen) in Tonnen Kraftstoff und Tonnen CO2
  8. Dem Frachttransport zugewiesener Kraftstoffgesamtverbrauch und aggregierte CO2-Gesamtemissionen (bei Ro-Pax-Schiffen) in Tonnen Kraftstoff und Tonnen CO2
  9. Kraftstoffgesamtverbrauch und aggregierte CO2-Gesamtemissionen aus Fahrten unter Ladung (freiwillig) in Tonnen Kraftstoff und Tonnen CO2
  10. Kraftstoffgesamtverbrauch für die Heizung der Ladung (bei Chemikalientankschiffen, freiwillig) in Tonnen Kraftstoff
  11. Kraftstoffgesamtverbrauch für die dynamische Positionierung (bei Öltankschiffen und "sonstigen Schiffstypen", freiwillig) in Tonnen Kraftstoff

Zurückgelegte Fahrstrecke, auf See verbrachte Zeit und Beförderungsleistung

  1. Insgesamt zurückgelegte Fahrstrecke in Seemeilen
  2. Insgesamt zurückgelegte Fahrstrecke bei Fahrten durch Eis (freiwillig) in Seemeilen
  3. Insgesamt auf See verbrachte Zeit in Stunden
  4. Insgesamt auf See verbrachte Zeit bei Fahrten durch Eis (freiwillig) in Stunden
  5. Beförderungsgesamtleistung in

    Passagier-Seemeilen (bei Fahrgastschiffen)

    Tonnen-Seemeilen (bei Ro-Ro-Schiffen, Containerschiffen, Öltankschiffen, Chemikalientankschiffen, Gastankschiffen, Massengutschiffen, Kühlschiffen, Fahrzeugtransportschiffen, Tank-Massengutschiffen)

    Kubikmeter-Seemeilen (bei LNG-Tankschiffen, Container-/Ro-Ro-Schiffen)

    Zuladungstonnen-Seemeilen (bei Stückgutschiffen)

    Passagier-Seemeilen UND Tonnen-Seemeilen (bei Ro-Pax-Schiffen)

    Tonnen-Seemeilen ODER Zuladungstonnen-Seemeilen (für sonstige Schiffstypen)

  6. Zweiter Parameter für die Beförderungsgesamtleistung (freiwillig) in

    Tonnen-Seemeilen (bei Stückgutschiffen)

    Zuladungstonnen-Seemeilen (bei Fahrzeugtransportschiffen)

  7. Mittlere Dichte der im Berichtszeitraum beförderten Ladungen (bei Chemikalienfrachtschiffen, Massengutschiffen und Tank-/Massengutschiffen, freiwillig) in Tonnen/Kubikmeter

Energieeffizienz

  1. Durchschnittliche Energieeffizienz
    1. Kraftstoffverbrauch pro Fahrstrecke in Kilogramm/Seemeile
    2. Kraftstoffverbrauch pro Beförderungsleistung in Gramm/Passagier-Seemeile, Gramm/Tonnen-Seemeile, Gramm/Kubikmeter-Seemeile, Gramm/Zuladungstonnen-Seemeile oder Gramm/Passagier-Seemeile UND Gramm/Tonnen-Seemeile, je nach Schiffskategorie
    3. CO2-Emissionen pro Fahrstrecke in Kilogramm CO2/Seemeile
    4. CO2-Emissionen pro Beförderungsleistung in Gramm CO2/Passagier-Seemeile, Gramm CO2/Tonnen-Seemeile, Gramm CO2/Kubikmeter-Seemeile, Gramm CO2/Zuladungstonnen-Seemeile oder Gramm CO2/Passagier-Seemeile UND Gramm CO2/Tonnen-Seemeile, je nach Schiffskategorie
  2. Zweiter Parameter für die durchschnittliche Energieeffizienz pro Beförderungsleistung (freiwillig) in

    Gramm/Tonnen-Seemeile und Gramm CO2 pro Tonnen-Seemeile (bei Stückgutschiffen)

    Gramm/Zuladungstonnen-Seemeile und Gramm CO2/Zuladungstonnen-Seemeile (bei Fahrzeugtransportschiffen)

  3. Differenzierte durchschnittliche Energieeffizienz (Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen) von Fahrten unter Ladung (freiwillig) in

    Kilogramm/Seemeile

    Gramm/Tonnen-Seemeile, Gramm/Kubikmeter-Seemeile, Gramm/Zuladungstonnen-Seemeile oder Gramm/Passagier-Seemeile, je nach Schiffskategorie

    Kilogramm CO2/Seemeile

    Gramm CO2/Tonnen-Seemeile, Gramm CO2/Kubikmeter-Seemeile, Gramm CO2/Zuladungstonnen-Seemeile oder Gramm CO2/Passagier-Seemeile, je nach Schiffskategorie

  4. Zusätzliche Angaben, die das Verständnis der mitgeteilten durchschnittlichen Energie-Effizienz-Betriebs-Indikatoren des Schiffs erleichtern (freiwillig)

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Vorlage für die Konformitätsbescheinigung Anhang III

Hiermit wird bescheinigt, dass der Emissionsbericht des Schiffs "NAME" für den Berichtszeitraum "JAHR N-1" den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/757 entspricht.

Diese Konformitätsbescheinigung wurde am "TAG/MONAT/JAHR N" ausgestellt.

Diese Konformitätsbescheinigung bezieht sich auf den Emissionsbericht Nr. "NUMMER" und gilt bis zum 30. Juni "JAHR N + 1"

I) Schiffsdaten

  1. Name des Schiffs
  2. IMO-Kennnummer
    1. Registerhafen oder
    2. Heimathafen
  3. Schiffskategorie [Ausklappmenü: "Fahrgastschiff", "Ro-Ro-Schiff", "Containerschiff", "Öltankschiff", "Chemikalientankschiff", "LNG-Tankschiff", "Gastankschiff", "Massengutschiff", "Stückgutschiff", "Kühlfrachtschiff", "Fahrzeugtransportschiff", "Tank-Massengutschiff", "Ro-Pax-Schiff", "Container-/Ro-Ro-Frachtschiff", "Sonstige Schiffstypen"]
  4. Flaggenstaat/Register
  5. Bruttoraumzahl

II) Angaben zum Schiffseigner

  1. Name des Schiffseigners
  2. Anschrift des Schiffseigners und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land

III) Einzelheiten zu dem Unternehmen, das die Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2015/7575 wahrnimmt (freiwillige Angaben)

  1. Name des Unternehmens
  2. Anschrift des Unternehmens und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land

IV) Prüfstelle

  1. Akkreditierungsnummer
  2. Name der Prüfstelle
  3. Anschrift des Unternehmens und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land
ENDE

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