Beschl. (EU) 2016/1804
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Anhang I Angaben in den Anträgen auf Feststellung der Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU
1. Abschnitt 1 - Angaben zum Antragsteller2. Abschnitt 2 - Beschreibung der Tätigkeit, auf die sich der Antrag bezieht
3. Abschnitt 3 - Der relevante Markt
4. Abschnitt 4 - Anwendbarkeit von in Anhang III der Richtlinie 2014/25/EU genannten Rechtsakten
5. Abschnitt 5 - Angaben zum relevanten Markt und zum Markteintritt
6. Abschnitt 6 - Wettbewerb
Anhang II Angaben in den Anträgen auf Feststellung der Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU
A. Der Zugang zum Markt gilt als nicht beschränkt im Sinne des Artikels 34 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/25/EUB. Der freie Zugang zum Markt kann nicht auf der Grundlage des Artikels 34 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU als gegeben angesehen werden
Anhang III
Angaben in den Bekanntmachungen von Anträgen auf Feststellung der Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU - Verlängerung oder Unterbrechung der Fristen für den Erlass von Durchführungsrechtsakten oder für die Rücknahme von Anträgen
A. Verlängerung der Frist für den Erlass von DurchführungsrechtsaktenB. Unterbrechung der Frist für die Annahme von Durchführungsrechtsakten
C. Ende der Unterbrechung der Frist für die Annahme von Durchführungsrechtsakten
D. Rücknahme des Antrages auf Feststellung der Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU