VO (EU) 2016/959
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Artikel 1 Elektronisches Format für die Aufzeichnungen
Artikel 2 Format für die Aufzeichnung der schriftlichen Protokolle oder Vermerke
Artikel 3 Format für die Aufzeichnung von Daten zu potenziellen Anlegern
Artikel 4 Format für die Mitteilung und Aufzeichnung, dass die offengelegten Informationen ihre Eigenschaft als Insiderinformationen verloren haben
Artikel 5 Inkrafttreten
Anhang I Muster für die schriftlichen Protokolle und Vermerke nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960, wenn es sich bei den offengelegten Informationen um Insiderinformationen handelt
Anhang II Muster für die schriftlichen Protokolle und Vermerke nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960, wenn es sich bei den offengelegten Informationen nicht um Insiderinformationen handelt