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Positionsbestimmung mithilfe eines globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) | Anlage 12 18 21 |
1. Einleitung
Diese Anlage enthält die technischen Anforderungen für den GNSS-Empfänger und die GNSS-Daten, die von der Fahrzeugeinheit verwendet werden, einschließlich der Protokolle, die implementiert werden müssen, um die sichere und korrekte Übertragung der Positionsbestimmungsinformationen zu gewährleisten.
Die wichtigsten Artikel dieser Verordnung (EU) Nr. 165/2014, die diese Anforderungen regeln, sind: " Artikel 8 Aufzeichnung des Fahrzeugstandorts an bestimmten Punkten bzw. Zeitpunkten während der täglichen Arbeitszeit", "Artikel 10 Schnittstelle zu intelligenten Verkehrssystemen" und " Artikel 11 Einzelvorschriften für intelligente Fahrtenschreiber".
1.1. Anwendungsbereich
GNS_1 Die Fahrzeugeinheit muss Standortdaten von mindestens einem globalen GNSS-Satellitennetz erfassen.
Die Fahrzeugeinheit kann gegebenenfalls über eine externe GNSS-Ausrüstung verfügen (siehe Abbildung 1):
Abbildung 1 Verschiedene Konfigurationen für den GNSS-Empfänger.
1.1.1. Referenzdokumente
Referenzdokumente zu dieser Anlage:
NMEa NMEa (National Marine Electronics Association - Nationale Vereinigung für Marineelektronik) 0183 Interface Standard, V4.11
1.2. Akronyme und Notationen
In dieser Anlage werden folgende Akronyme verwendet:
DOP | Dilution of Precision (Verschlechterung der Genauigkeit) |
EGF | Elementary file GNSS Facility (Elementardatei GNSS-Ausrüstung) |
EGNOS | European Geostationary Navigation Overlay Service (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) |
GNSS | Global Navigation Satellite System (Globales Satellitennavigationssystem) |
GSA | GPS DOP und aktive Satelliten |
HDOP | Horizontal Dilution of Precision (Horizontalgenauigkeit) |
ICD | Interface Control Document (Schnittstellendokument) |
NMEA | National Marine Electronics Association (US-amerikanische Vereinigung für Marineelektronik) |
PDOP | Position Dilution of Precision (Positionsgenauigkeit) |
RMC | Recommended Minimum Specific (Empfohlener minimaler spezifischer Datensatz) |
SIS | Signal in Space (Signal im Raum) |
VDOP | Vertical Dilution of Precision (Vertikalgenauigkeit) |
VU | Fahrzeugeinheit |
OSNMA | Galileo Open Service Navigation Message Authentication (Authentisierung von Navigationsnachrichten im Offenen Dienst von Galileo) |
RTC | Real Time Clock (Echtzeituhr) |
2. Grundlegende Merkmale des GNSS-Empfängers
Unabhängig von der Konfiguration des intelligenten Fahrtenschreibers - mit oder ohne externer GNSS-Ausrüstung - ist die Bereitstellung präziser und verlässlicher Positionsbestimmungsinformationen eine wesentliche Voraussetzung für den effektiven Betrieb des intelligenten Fahrtenschreibers. Daher sollte seine Kompatibilität mit den Diensten, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch das Galileo-Programm und das Programm zur Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) bereitgestellt werden, verlangt werden 1. Bei dem im Rahmen des Galileo-Programms eingerichteten System handelt es sich um ein unabhängiges globales Satellitennavigationssystem, bei dem im Rahmen von EGNOS eingerichteten System hingegen um ein regionales Satellitennavigationssystem zur Verbesserung der Qualität des GPS-Signals.
GNS_2 Die Hersteller müssen gewährleisten, dass die GNSS-Empfänger in den intelligenten Fahrtenschreibern mit den durch die Galileo- und EGNOS-Systeme bereitgestellten Positionsbestimmungsdiensten kompatibel sind. Die Hersteller können außerdem die Kompatibilität mit anderen Satellitennavigationssystemen gewährleisten.
GNS_3 Der GNSS-Empfänger muss fähig sein, die Authentisierung von Navigationsnachrichten im Offenen Dienst von Galileo (OSNMA) zu unterstützen.
GNS_3a Der GNSS-Empfänger führt eine Reihe von Konsistenzprüfungen durch, um zu verifizieren, ob die vom GNSS-Empfänger auf der Grundlage der OSNMA-Daten berechneten Messungen zu den korrekten Informationen zu Position, Geschwindigkeit und Daten des Fahrzeugs geführt haben und somit nicht durch externe Angriffe wie dem Wiederabstrahlen von empfangenen Signalen mit einem Repeater (Meaconing) beeinflusst wurden. Diese Konsistenzprüfungen umfassen beispielsweise Folgendes:
(Stand: 24.08.2023)
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