Regelwerk, EU 2016

Empf. (EU) 2016/688
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Erwägungsgründe

Anhang I

Anhang II Informationen über das Vorkommen von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in Fischen einer bestimmten Art, eines bestimmten Alters, einer bestimmten Größe und aus einer bestimmten geografischen Region (ICES-Gebiet), insbesondere im Hinblick auf die Konformität mit den in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegten Höchstgehalten.

1. Größe der Fische

2. Aus Gründen der Nachhaltigkeit festgelegte Mindestgrößen für bestimmte Fischarten, die im Ostseeraum gefangen werden dürfen (Verordnung (EG) Nr. 2187/2005)

3. Informationen über das Vorkommen von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in Fischen einer bestimmten Art, eines bestimmten Alters, einer bestimmten Größe und aus einer bestimmten geografischen Region (ICES-Gebiet)

3.1. Ostseehering

3.2. Lachs

3.3. Forelle

3.4. Sprotte

3.5. Dorschleber

3.6. Flussneunauge

3.7. Andere Fischarten

Anhang III Empfohlene Risikomanagementmaßnahmen, die von den zuständigen Behörden ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachter Fisch aus dem Ostseeraum den in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegten Höchstwerten entspricht.

1. Allgemein empfohlene Risikomanagementmaßnahmen

2. Spezifische empfohlene Risikomanagementmaßnahmen

2.1. Ostseehering

2.2. Lachs

2.3. (Meer-)Forelle

2.4. Sprotte

2.5. Dorschleber