Beschl. (EU) 2016/687
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Anhang Parameter gemäss Artikel 3
A. Allgemeine Parameter
B. Technische Bedingungen für Basisstationen terrestrischer Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste im Frequenzband 738-788 MHz erbringen können
Tabelle 1: Definition der BEM-Elemente für Frequenzblöcke gemäß den Abschnitten A.1 und A.2
Tabelle 2: Blockinterner Leistungsgrenzwert für Basisstationen
Tabelle 3: Leistungsgrundwert für Basisstationen
Tabelle 4: Leistungsgrenzwerte der Übergangsbereiche für Basisstationen im Frequenzbereich 733-788 MHz
Tabelle 5: Leistungsgrenzwerte der Übergangsbereiche für Basisstationen oberhalb von 788 MHz
Tabelle 6: Leistungsgrenzwerte für Basisstationen für den Teil der Duplexlücke, der nicht für Nur-Downlink-Aussendungen oder die PPDR- oder M2M-Funkkommunikation genutzt wird
Tabelle 7: Leistungsgrenzwerte für Basisstationen für den Teil der Schutzbänder, der nicht für die PPDR- oder M2M-Funkkommunikation genutzt wird
Tabelle 8: Leistungsgrundwerte für Basisstationen für Frequenzen unterhalb von 694 MHz
C. Technische Bedingungen für Endgeräte elektronischer Kommunikationsdienste im Frequenzband 703-733 MHz
Tabelle 9: Blockinterner Leistungsgrenzwert für Endgeräte
Tabelle 10: Leistungsgrenzwerte für Endgeräte für das Schutzband 694-703 MHz
Tabelle 11 (nicht verbindlich) Leistungsgrenzwerte für Endgeräte für die Duplexlücke